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Kerstin Geis

SPD 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Flurbereinigung – dieser Begriff klingt erst einmal sehr technisch, sehr nach Verwaltungssprache und auch ein bisschen dröge. Dabei verbirgt sich hinter dem Begriff ein zentrales Instrument, um unsere Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen, den ländlichen Raum zu ordnen und Naturund Klimaschutz praktisch umzusetzen. Deshalb bin ich der FDP ausdrücklich dankbar, dass sie dieses Thema aufgreift und somit auf diese Zusammenhänge hinweist. Die allgemeinen Ziele sind klar und weitgehend unumstritten. Flurbereinigungsverfahren helfen, die Agrarstrukturen und Flächen effizienter zu nutzen, Wege und Kosten für die Bewirtschaftung zu reduzieren und Renaturierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Insgesamt geht es also um nachhaltige Landnutzung, gerade auch vor dem Hintergrund des Klimawandels. Das sind sozusagen die großen Linien. Zugleich ist bei Betrachtung der konkreten Praxis – nicht erst seit der Großen Anfrage der FDP – klar: Die Verfahren dauern oft viel zu lange. Das zeigen auch die Zahlen der Großen Anfrage: In den letzten zehn Jahren lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei über 20 Jahren. Fast die Hälfte aller Verfahren zog sich länger als zwei Jahrzehnte hin. Das ist an sich schon ein langer Zeitraum, der zudem eine Belastung für die Beteiligten darstellt – zuvorderst natürlich für die Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für die öffentliche Hand. Denn Langzeitverfahren binden Arbeitskraft, erzeugen zusätzliche Kosten und schaden der Akzeptanz von Flurbereinigung. Dessen ist sich diese Landesregierung bewusst, und sie hat bereits Konsequenzen gezogen. So haben wir mit Beginn dieser Legislaturperiode die Zuständigkeit für die Flurneuordnung ins Landwirtschaftsministerium verlagert. Damit haben wir das Signal gesetzt: Flurbereinigung muss in engem Zusammenhang mit Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz gedacht werden. Darüber hinaus wurde zu Beginn des Jahres 2025 eine temporäre Expertengruppe eingesetzt, die konkrete Ansätze zur Beschleunigung erarbeitet hat. Das Besondere an dieser Expertengruppe war, dass Bedienstete, die die Verwaltungspraxis im Detail kennen, gemeinsam mit externen Sachverständigen die Ursachen langer Verfahrensdauern beleuchtet haben: Welche Verfahrensarten sind am geeignetsten? Wo können Abläufe gestrafft werden? Welche technischen Möglichkeiten – Stichworte: Digitalisierung und Datentransfer – können genutzt werden, und wie setzen wir Personal am besten ein? Die Ergebnisse liegen nun vor und werden derzeit ausgewertet. Sie bilden eine faktenbasierte Grundlage für eine weitere Verkürzung der Verfahren. Man muss aber auch anerkennen: Lange Verfahren bei der Flurbereinigung sind kein hessisches Ausnahmephänomen, sondern ein Problem, mit dem auch die anderen Länder konfrontiert sind. Und aus dieser Perspektive ist Hessen gut aufgestellt: Wir haben bereits unsere Software standardisiert, unsere internen Abläufe überprüft und angepasst sowie unsere Verfahren gebündelt. Jetzt werden wir das abarbeiten, worauf wir uns in unserem Koalitionsvertrag geeinigt haben: die Verfahren weiter zu beschleunigen – transparent und im Dialog mit Landwirten, Verwaltung und Experten. Insbesondere dieser letzte Punkt ist entscheidend; denn bei Flurbereinigungsverfahren geht es immer auch um Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit. Wenn Landwirtinnen und Landwirte ihre vertrauten Flächen abgeben müssen – auch wenn sie gleichwertige Flächen zurückerhalten –, dann sind Vertrauen, Transparenz und eine gute Kommunikation entscheidend. Das wissen wir, das weiß die Verwaltung – die Ämter für Bodenmanagement und das Landesamt –, und deshalb wollen wir diesen Austausch stärken. Ich glaube, an dieser Stelle können wir etwas feststellen, was nicht allzu oft in diesem Haus vorkommt: Wir sind uns einig, dass Flurbereinigungsverfahren, die 20 oder 30 Jahre dauern, schlicht zu lang sind. Das schafft, wie gesagt, Probleme bei der Akzeptanz der Verfahren – für die Betroffenen und auch für die Verwaltungen selbst. Das schadet aber auch der Flurbereinigung in einer ganz wesentlichen Funktion: als Instrument, um Landwirtschaft, Infrastruktur und Natur in Einklang zu bringen; und das in einer Zeit, in der Flächenkonflikte zunehmen. Gerade hier kann die Flurbereinigung ein wirksamer und etablierter Vermittler sein. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass sich die Verfahren nicht mit einem Federstrich oder einem Schalterdruck reformieren lassen, sondern dass Analyse- und Steuerungsarbeit notwendig sind – eine Daueraufgabe sozusagen. Und dieser Aufgabe stellen wir uns: Unser gemeinsamer Anspruch ist es, die Verfahren auf fachlich fundierter Grundlage weiter zu beschleunigen, wo es möglich ist, unbürokratische Ansätze wie den freiwilligen Flächentausch zu nutzen und den produktiven Austausch mit den Beteiligten zu suchen. Wir wollen, dass die Flurbereinigung ein modernes Verfahren ist, das dem Naturschutz, der Landwirtschaft und nicht zuletzt dem ländlichen Raum gleichermaßen dient. Daran arbeiten wir, daran werden wir weiterarbeiten. (zurück zum Text auf Seite 3952) Anlage 3 (zu Tagesordnungspunkt 36) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu Punkt der Tagesordnung, Drucks. 21/2670 zu 21/2335, zu Protokoll gegebene Stellungnahme

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