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Prof. Dr. Roman Poseck

13.11.2025 Sitzungen 21/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst auch im Namen der Landesregierung bei unseren Einsatzkräften bedanken, insbesondere denen der freiwilligen Feuerwehren. Denn sie leisten Großartiges rund um die Uhr für die Sicherheit in unserem Bundesland und für die Menschen. Das gilt es auch an dieser Stelle immer wieder hervorzuheben. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Deshalb ist es auch wichtig, dass wir für unsere Einsatzkräfte gute Rahmenbedingungen schaffen. Das ist das, was wir auf Landesebene machen, was uns antreibt, woran wir im Moment intensiv arbeiten. Herr Sippel hat gerade auch einige Punkte unseres gegenwärtigen Programms hervorgehoben. Der Antrag der AfD ist an dieser Stelle nicht zielführend. Er ist teilweise überholt, er ist teilweise rechtlich falsch, und er erweist unseren Einsatzkräften am Ende einen Bärendienst. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich will es an ein paar Beispielen deutlich machen. Punkt 6 sagt, es sollen Angebote für freiwillige Fahrsicherheitstrainings gemacht werden. Ja, das geschieht doch schon. Vorredner haben darauf bereits hingewiesen. Unsere Landesfeuerwehrschule bietet solche Trainings an – beispielsweise in Kooperation mit dem ADAC. An dieser Stelle besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. In Punkt 7 fordern Sie den Landtag auf, sehr Damen und Herren der AfD, die Landesregierung fordern, die Fahrberechtigungsverordnung dahin zu verändern, dass das Gewicht von 7,5 Tonnen auf Tonnen angehoben wird. Wenn das der Landtag täte wenn das die Landesregierung übernehmen würde, wir schlicht rechtswidrig handeln. Das ist die Aufforderung zum Rechtsbruch. Eine solche Regelung wäre nichtig; denn wir sind hier an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Fahrerlaubnisrecht ist Bundesrecht. Wir uns hier an die Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes ten. Deshalb steht für mich jedenfalls fest: Wir Ihrer Aufforderung zum Rechtsbruch an dieser Stelle Folge leisten. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) In Punkt 3 fordern Sie, dass der Landtag feststellt, Einsatzkräfte bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus rechte in Anspruch nehmen können. Vorredner haben reits auf die besondere Problematik dieser Thematik gewiesen. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Thema wird vor allen Dingen auch durch die Rechtsprechung bearbeitet, und dazu gibt es eben unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Der Abgeordnete Uwe hat auch schon auf die Entscheidung des OLG Frankfurt hingewiesen, die nun einmal für Hessen besondere tung hat. Das OLG Frankfurt erkennt Einsatzkräften Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung dem Weg zum Feuerwehrhaus zu. Deshalb sollten wir sere Einsatzkräfte nicht vorsätzlich in eine missliche tion bringen. Wir raten hier zur Vorsicht. Ich will beispielsweise auf die Zeitschrift „Florian“ Januar dieses Jahres verweisen, in der wir auch davon abgeraten haben, auf dem Weg zum Feuerwehrhaus von Sonderrechten Gebrauch zu machen. Die Sache aufgrund der besonderen Gefahren tatsächlich risikoreich. Sie ist aber vor allen Dingen auch rechtlich risikoreich. Und wir sollten doch nicht am Ende unsere Einsatzkräfte in den Regen stellen. Diese Gefahr birgt jedenfalls Antrag, den die AfD hier vorgelegt hat. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Für uns gibt zwei entscheidende Grundsätze. In der Tat überarbeiten wir gerade die Fahrberechtigungsverordnung, es findet ne Evaluation statt. Wir haben zwei Grundsätze: Erstens. Gute Rahmenbedingungen für unsere Einsatzkräfte, weil wir um den Wert ihrer Arbeit wissen. Zweitens. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der rechtigungsverordnung. Das ist nicht das, was Sie Ihrem Antrag hier deutlich gemacht haben, sehr Damen und Herren von der AfD-Fraktion. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Protokoll ↗