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Sebastian Sack

SPD 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Die Sicherheit aller Menschen in und ganz besonders die Sicherheit der Rettungskräfte unserer Koalition und der Landesregierung sehr am zen. Der vorliegende Antrag trägt allerdings nicht dazu (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE NEN) Aber der Reihe nach. Wenn ich als Mitglied der gen Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert werde, kann das selbstverständlich jederzeit und in jeder Situation passieren. In der Regel setze ich mich in mein Privatfahrzeug und fahre genauso zügig, wie ich jetzt spreche, Feuerwehrhaus. (Vereinzelte Heiterkeit) Ob ich aber auf dem Wege im rechtlichen Sinne ein derrecht nach § 35 StVO habe, also ob ich im Auto wirklich von Vorschriften absehen kann, etwa ich über eine rote Ampel fahre, weil ich annehme, ich zu diesem Zeitpunkt schon mit hoheitlichen Aufgaben unterwegs wäre, ist – das ist bereits gesagt worden rechtlich umstritten und in der Vergangenheit gerichtlich sehr unterschiedlich entschieden worden. Aber jedes erwehrmitglied weiß, dass man im Einsatzfall zügig Feuerwehrhaus fahren, dabei aber immer alle Verkehrsteilnehmer im Blick behalten muss. Das tun wir auch schon alle. Das ist auch vollkommen unstrittig. Wir dankbar für die Zuverlässigkeit und Sorgsamkeit Feuerwehrleute. Da gibt es nichts Neues zu regeln auch nichts herbeizureden, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE NEN) Wenn ich mich dann im Feuerwehrhaus in das Feuerwehrfahrzeug setze und mich von dort aus zum Einsatzort be, dann kann ich im Rahmen meiner hoheitlichen be Sonderrechte nutzen, also gegebenenfalls eine rote pel oder ein Stoppschild überfahren. Ich habe in dem aber auch Wegerechte, das heißt, alle anderen Fahrzeuge müssen auf mich achten, mir Vorrang gewähren, aber nur, weil ich Blaulicht und Martinshorn nutze. Nur habe ich diese beiden Rechte und muss selbstverständlich immer noch umsichtig fahren und alle im Blick behalten meine Leute im Auto und auch den Straßenverkehr. Sie einmal ganz ehrlich: Haben Sie schon mal einen durch ganz enge Gassen oder im Stadtverkehr gelenkt? (Stephan Grüger (SPD): Ja!) Das alleine ist schon ziemlich schwer. Wenn Sie dann Blaulicht anhaben und Martinshorn und zügig unterwegs sind, weil vielleicht ein Menschenleben in Gefahr ist, ist es eben nicht nur sauschwer, da braucht es Geschick, Konzentration, Übung und Erfahrung, meine Damen Herren. Genau deshalb ist in der Regel auch ein Lkw-Führerschein nötig; denn es ist doch schon ein Unterschied, ob Sie ein TSF-W mit 7,5 Tonnen fahren, einen Kleinwagen oder ein HLF 20 mit 16 Tonnen. Das ist doch nicht das Gleiche. Nur weil man das eine eine Weile gefahren ist, kann man doch nicht automatisch, quasi von alleine, auch das andere fahren. das (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, meine Damen und Herren, so einfach ist es eben nicht. Ja, selbstverständlich brauchen wir Einsatzkräfte, die Dadas Fahrzeug fahren dürfen, was bedeutet, dass wir mehr Hessen Einsatzkräfte mit Lkw-Führerschein brauchen. Aber wir liegt steigern auch schon seit Jahren konsequent die Zahlen dort, Herwo es nötig ist. Aber wir senken auf gar keinen Fall die bei. Sicherheit unserer Feuerwehrleute. GRÜ- (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) freiwilliMit dem Feuerwehrführerschein haben wir bereits Erleichdann terungen im Sinne der Feuerwehren geschaffen, sodass die Feuerwehrleute unbürokratisch nach einer internen Schulung Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken können. Aber zum diese Grenze des zulässigen Gesamtgewichts nach oben öffnen – das ist schon gesagt worden –, das kann man als Land rein rechtlich überhaupt nicht. Meines Erachtens würde das auch die Sicherheit unserer Leute massiv geSonfährden. Wenn Sie beispielsweise ein brennendes Haus löprivaten schen und dann sicher wieder rauskommen wollen, braucht indem es körperliche Gesundheit, regelmäßige Untersuchungen, dass einen Lehrgang und dauerhafte Trainings, und das ist gut so. Würden Sie auch das hinterfragen und ändern wollen? – Sie lassen schließlich auch niemanden ohne Atemschutzgeräteträgerlehrgang, aber mit ganz viel Erfahrung in ein Feubrennendes Haus rennen. Aber beim Lenken eines tonnenzum schweren Feuerwehrautos auf dem Weg zum Einsatz sollen wir Ausnahmen machen. Auch und gerade als Feuerwehrjetzt kraft sage ich: Nein, danke. sind unserer (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und und Freie Demokraten) Was Sie hier fordern, das ist nach meinem Dafürhalten GRÜnicht nur rechtlich hanebüchen und unmöglich, sondern das gefährdet auch die Sicherheit unserer Einsatzkräfte. Um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zu steuern, brauchen wir aktuell bei begeder Feuerwehr einen Lkw-Führerschein, einen MaschinisAufgatenlehrgang, regelmäßige Übungen, eine Ausbildung am AmFahrzeug und im Straßenverkehr. Das bringt Sicherheit für Fall die Menschen, für die Maschinisten und für alle Einsatzkräfte. eben dann Selbstverständlich, das wurde auch schon gesagt, bietet das Land Hessen schon jetzt mit der HLFS auch regelmä– ßig Fahrsicherheitstrainings an. Ich war selbst schon bei eiSeien nem, und ich kann Ihnen sagen: Wenn ein 13-Tonner unter Lkw dem Allerwertesten bei klatschnasser Fahrbahn ausbricht, dann muss man den erst einmal wieder in die Spur kriegen und ist hinterher genauso klatschnass wie die Straße selbst. Kurzum: Es ist eben kein Selbstläufer, wenn Sie mit noch Sonder- und Wegerechten ein Einsatzfahrzeug von dieser Größe steuern. dann Deswegen sorgen wir als Koalition weiterhin für die Siund cherheit unserer Feuerwehrleute. Ihr Antrag tut das mitnichten. Wir lehnen ihn ab, und zwar aus gutem Grund, nämlich der Sicherheit unserer Feuerwehrleute. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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