Felix Martin
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetzentwurf sieht vor, dass neben Studiengängen der zialen Arbeit künftig auch vergleichbare Studiengänge einer Anerkennung als Sozialarbeiterin oder als Sozialarbeiter führen können. Während Kollege Roos von der immer noch nicht so ganz verstanden hat, was vergleichbar ist, hat die Landesregierung im Vergleich zum Entwurf eine durchaus sinnvolle Ergänzung vorgenommen und hat gesagt, dass es der Qualifikationsrahmen Arbeit ist, der hier ausschlaggebend ist. Das sind 63 die immer mal wieder aktualisiert werden, wo immer genau steht, wie ein Studiengang sein muss, um als Arbeit gelten zu können. (Jochen K. Roos (AfD): Immer noch schwammig!) Insofern haben wir hier den sinnvollen Einschub eines erkennenden Referenzrahmens. Es ist sehr klar, Studiengänge nach welchen Kriterien dem entsprechen. Diese Regelung sorgt für mehr Flexibilität, erleichtert das Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte, und das begrüßen wir. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zelt SPD) Außerdem soll die Praxisphase künftig verpflichtend Kenntnisse zum Kinderschutz vermitteln. Eine Verankerung von diesem wichtigen Themenfeld ebenfalls unsere Zustimmung. In der ersten Lesung habe ich unsere Position zur kürzung des Anerkennungsjahres noch offengelassen. haben hierzu an die Landesregierung Fragen gestellt, inzwischen beantwortet sind, um genauer zu erfahren, die Erprobung der kürzeren Anerkennungsphase an Hochschulen gelaufen ist. Bereits im Jahr 2009 hat erste Hochschule daran teilgenommen. Inzwischen bereits um die 12.000 Studierende in Hessen die te Anerkennungsphase durchlaufen. Das heißt, wir durchaus auch einen breiten Erfahrungshorizont, und Hochschulen ziehen ein überwiegend positives Fazit. Von einzelnen Hochschulen gab es in der schriftlichen hörung auch kritische Stimmen. Diesen steht es prinzipiell frei, bei der längeren Anerkennungsphase zu bleiben, sie das gerne möchten. Was aber unbedingt verhindert den muss, ist, dass Hochschulen aus Sparzwängen ihre begleitenden Fortbildungsangebote reduzieren oder sich aus Kostengründen gezwungen fühlen, das kennungsjahr zu verkürzen. Die hessischen Hochschulen brauchen deshalb vom Land eine angemessene finanzielle Ausstattung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unter dem Strich schafft das Gesetz aber einen pragmatischen Ausgleich und passt die hessischen Regeln an Vorgehen der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer an. Das Gesetz reduziert Zugangshürden und baut auf Erfahrungen der Hochschulen auf, weshalb auch wir NE dem Gesetz zustimmen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Lisa Gnadl (SPD))
