Kathrin Anders
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! In dritter Lesung beraten wir heute über das Kindergesundheitsschutz-Gesetz. Ich finde es richtig und wichtig, was wir hier erneuern. Ich finde auch, dafür, dass ich jetzt sehr viele unterschiedliche Dinge gehört habe, (Heiterkeit Lisa Gnadl (SPD)) muss ich sagen, mein Eindruck im Ausschuss war deutlich geeinter und irgendwie an der Sache orientierter. Daher: Ich finde es richtig und wichtig, dass wir in Hessen zur J1-Untersuchung einladen. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Frau Funken hat es angesprochen, die Prävention ist da ganz entscheidend. Das ist ein Alter, in dem Kinder oder schon beginnende Jugendliche nicht mehr allzu oft beim Kinderarzt sind. Das ist auch gut so, weil die Infekte aus der Kita dann so langsam, aber sicher einmal aufhören. Dann kommt eine Zeit, in der das eine oder andere Kind durchaus ein, zwei bis vier Jahre keinen Arzt sieht. Daher ist es richtig und wichtig, den Impfstatus zu überprüfen, auf die HPV-Impfung hinzuweisen und ein allgemeines Bild von dem Kind zu bekommen. Für uns ist die Überprüfung natürlich genauso wichtig wie die Einladung. Deswegen sei hier noch einmal gesagt: Das ist eine freiwillige Untersuchung. Es gibt keinerlei Konsequenzen. Deswegen ist das, was einige Kollegen hier gesagt haben, völlig unerheblich. Sie sagten, die Kommunen würden damit sehr belastet. Das ist ein freiwilliges Angebot. Es wird den Kindern und Jugendlichen definitiv zugutekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Nichtsdestotrotz möchte ich schon noch einmal deutlich machen, dass das alles nur wirken kann, wenn die Ärztinnen und Ärzte die Kapazitäten haben, die Kinder und Jugendlichen zu untersuchen. Da fehlt mir schon das Signal, dass wir uns das doch bitte gemeinsam ein bisschen genauer anschauen. Landauf, landab, ob im ländlichen Raum oder in der Stadt, mangelt es an Kinderärztinnen und -ärzten. Ich glaube, da braucht es mehr Anstrengungen, damit die Kinder, die mit ihren Eltern eingeladen werden, das passende Angebot erhalten. Genauso, wie das für die J1 gilt, sollte das meiner Ansicht nach auch für das Thema Hörscreening gelten. Es ist gut, dass das mit diesem Gesetz angepackt wird. Denn es ist so, dass diese Kinder, die im Hörscreening auffällig sind, Hilfe brauchen. Die brauchen sie nicht nur unmittelbar nach dieser Untersuchung, sondern auch viele Jahre danach. Es fehlt eben landauf, landab an Frühförderplätzen. Es fehlt an Sozialpädiatrischen Zentren. Sie sind überall überlaufen. Das Angebot muss also auch zu dem Gesetz passen. Ich glaube, da braucht es mehr Anstrengungen. Die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung sollte einmal dringend angegangen werden. Ja, das ist ein Thema für die Bundesebene. Aber ich glaube, aus Hessen sollte da mehr Druck erfolgen. Natürlich muss auch die Attraktivität des gesamten Fachbereichs Kinder- und Jugendmedizin gesteigert werden. Ansonsten werden wir da weiterhin einen Mangel haben. In den unterversorgten Gebieten brauchen wir eine Förderung der Niederlassungen, die auch den Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzten entspricht. Es gibt noch eine Menge zu tun. Aber das Gesetz, wie es jetzt ist, wird erst einmal ein Fortschritt sein. Wir werden das weiterhin sehr genau und kritisch begleiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
