Kerstin Geis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen wir in dritter Lesung am Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens, das mehr als eine bloße Fortschreibung des Weiterbildungsgesetzes ist. Mit dieser Novelle stellen wir die Finanzierung der Weiterbildung in Hessen auf eine zukunftsfähige, verlässliche und gerechte Grundlage. Über die Details haben wir in den vergangenen Lesungen ausführlich gesprochen. Deshalb möchte ich mich heute auf zwei Punkte konzentrieren, die ich für besonders wesentlich halte: erstens auf die Einführung einer echten Dynamisierung der Förderung – als notwendiger Paradigmenwechsel – und zweitens auf die von CDU und SPD beantragte Erhöhung des Basisbetrags für landesweit anerkannte freie Träger auf jährlich 55.000 Euro. Mit Blick auf die Dynamisierung verabschieden wir uns bei diesem Gesetzentwurf von der Logik staatlicher Festbeträge und damit auch von den jährlich auftretenden Unsicherheiten bei den Trägern. Mit der Dynamisierung führen wir erstmals eine gesetzlich verankerte und automatische Anpassung der Förderung ein. Das ist für uns keine bloße technische Maßnahme, sondern eine grundlegende Änderung der Fördersystematik, die die Zukunft mitdenkt. (Beifall SPD und CDU) Wir erkennen damit an, dass die Kosten für Personal, Miete, Energie und für Honorare steigen. Wir vermeiden damit, dass die Träger Jahr für Jahr in neue Unsicherheit geraten, und wir machen damit deutlich: Weiterbildung ist für uns Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – unter verlässlichen und planbaren Rahmenbedingungen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Über die Höhe der Dynamisierung kann man sicherlich streiten. Darüber haben wir in den vorangegangenen sungen bereits gesprochen, und wir haben es gerade wieder gehört. Die Dynamisierung selbst ist jedoch Paradigmenwechsel, für den es an der Zeit ist und der sich verändernden Bedarfe der Träger anerkennt. führen wir sie jetzt erstmals ein. Wir haben bei der Anhörung zugehört, und mit dem derungsantrag, den wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eingebracht haben, erhöhen wir den jährlichen Basisbetrag von 45.000 Euro auf 55.000 Euro. Auch das ist ein ches Signal. (Beifall SPD und CDU) Wir stärken damit die freien Träger mit ihren wichtigen landesweiten Angeboten, von beruflicher und politischer Bildung über Kultur bis hin zu Integration. Wir ihnen auch an dieser Stelle Planungssicherheit. Wir len die Träger so noch besser in die Lage versetzen, Qualität umfassend zu sichern – bei den Angeboten, Personal und in den Strukturen. Die Erhöhung ist ein Ausdruck von Respekt gegenüber denjenigen, die terbildung in der Fläche bereitstellen – mit hohem gement, mit hoher Kompetenz und mit viel persönlichem Einsatz. (Beifall SPD und CDU) Mit der Dynamisierung, der Erhöhung des Basisbetrags und den Regelungen für die neue Projektförderung fen wir einen Rahmen, der zwei Dinge verbindet: lichkeit – damit die Träger ihre Arbeit langfristig können – und Offenheit für Innovationen in vielen chen, sei es bei digitalen Lernformaten, bei zielgruppenspezifischen Angeboten oder bei besonderen Formaten den ländlichen Raum. Ich glaube nicht, dass es da zu irgendwelchen Kürzungen kommen wird. Weiterbildung ist nämlich mehr als Wissensvermittlung. Weiterbildung bedeutet auch Kompetenzen zu stärken, Demokratie zu erleben und sammenzuarbeiten. Gerade in Zeiten von Polarisierung Desinformation brauchen wir Orte, an denen Menschen lernen, Informationen einzuordnen, zu verstehen, über zu diskutieren und sich und ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. (Beifall SPD und CDU) Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, dass Weiterbildung diese entscheidenden Funktionen men. Machen wir sie zukunftsfest – finanziell, strukturell und inhaltlich. Wir führen die Dynamisierung ein, tern den Basisbetrag und entlasten die Träger. Damit kennen wir uns zur öffentlichen Verantwortung für und Weiterbildung als Teil der Daseinsvorsorge. Das die richtigen Antworten für unsere Zeit, und deshalb wir jetzt diese Reformschritte. Dafür bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
