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Pascal Schleich

AfD 13.11.2025 Sitzungen 21/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede in der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs hatte ich Ihnen gesagt, dass die Weiterbildungslandschaft in Hessen in Gefahr ist. Die Grundlage für meine Schlussfolgerung waren die zahlreichen Berichte namhafter Bildungsexperten, welche uns im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt wurden. Da Ihnen dasselbe Material zur Verfügung stand und die Sorgen und Nöte der Weiterbildungseinrichtungen von deren Vertretern in der Anhörung unmissverständlich dargestellt wurden, bin ich davon ausgegangen, dass Sie für die dritte Lesung zu Ihrem Gesetzentwurf einen angemessenen Änderungsantrag einreichen. Doch was uns da vor ein paar Tagen erreicht hat, macht, gelinde gesagt, einfach nur fassungslos. (Beifall AfD) Sie haben damals den GRÜNEN bezüglich des Änderungsantrags noch vorgeworfen, einfach eine beliebige Prozentzahl auf die bereits bestehende Finanzierung draufzuschlagen und sonst nichts weiter geändert zu haben. Sie machen aber jetzt genau das Gleiche, nur in einem viel kleineren Maßstab und ausschließlich im Bereich der freien Träger. Wie erklären Sie denn sonst den im Änderungsantrag aufgeführten Mittelaufwuchs von 45.000 Euro auf 55.000 Euro? Im Begründungstext Ihres Änderungsantrags ist dazu nichts – zumindest nichts von Substanz – zu lesen. Herr Sommer, Sie haben es gerade mündlich zu erklären versucht, sind aber leider gescheitert. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das sehen wir anders!) Ich halte also fest: Sie, meine Damen und Herren von CDU und SPD, werden Ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht. (Beifall AfD – Zuruf Minister Armin Schwarz) – Ich habe Sie leider nicht verstanden, Herr Minister. Sie können es mir gern nachher noch einmal sagen. – Ich vermute, dass dieser Änderungsantrag bewusst so geschrieben wurde, wie er uns jetzt vorliegt. Hätten Sie den tatsächlichen Bedarf der freien Träger im Begründungstext dargestellt, dann hätte es natürlich schlecht ausgesehen, wenn man diesen wichtigen Einrichtungen am Ende nur 10.000 Euro mehr zur Verfügung stellt. Auf die allgemein viel zu geringe Dynamisierung der Mittel für alle unsere Weiterbildungseinrichtungen gehen Sie in Ihrem Änderungsantrag überhaupt nicht ein. Daraus schließe ich: Entweder wollen Sie den Weiterbildungseinrichtungen keine auskömmliche Finanzierung zukommen lassen, was ich Ihnen natürlich nicht unterstellen möchte, oder aber, Sie können es aufgrund der von Ihnen verursachten Haushaltsmisere schlicht und ergreifend nicht. (Beifall AfD) Tun Sie also bitte nicht so, als sei das, was Sie uns hier präsentieren, in irgendeiner Form angemessen; denn das ist es wirklich nicht. Davon zu sprechen, dass das neue Weiterbildungsgesetz in die richtige Richtung geht, ist falsch. Dazu waren die Stellungnahmen der Anzuhörenden einfach zu negativ. Oder, um es erneut mit den Worten von Dr. Christoph Köck, dem Verbandsdirektor Bildungspolitik des Hessischen Volkshochschulverbandes, zu sagen: „Die Anhebung entspricht nicht ansatzweise dem steigenden Aufwand, welcher der Erwachsenenbildung durch unter anderem Inflation und Tarifbindung im nächsten Jahr und anschließend in den Folgejahren bis 2030 entstehen wird.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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