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Frank Lortz

11.11.2025 Sitzungen 21/52

Vielen Dank, Herr Kollege Kaffenberger. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Fachausschuss. – Es gibt allgemeine Zustimmung. Wir sind damit am Ende der Plenarsitzung. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Haushaltsausschuss im Saal 501 A tagt, und zudem findet der parlamentarische Abend der Fraport statt. Ich bedanke mich bei Ihnen allen und wünsche Ihnen alles Gute. Kommen Sie morgen friedlich zurück. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19:48 Uhr) Anlage (Fragestunde – Drucks. 21/2839) Frage 235 – Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Ich frage die Landesregierung: Wann wird das Regierungspräsidium Kassel einen tiven, rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zur gend ersatzbedürftigen Bergshäuser Brücke fassen, Baureife entsteht, das Bundesverkehrsministerium die nanzierung verbindlich zusagen und eine Havarie der Menschen in der Region verhindert werden kann? Antwort Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Das Regierungspräsidium Kassel ist die für die Durchführung des Anhörungsverfahrens zuständige Behörde. dieser ist das Verfahren für den Ausbau der A 44 seit ber 2023 anhängig. Das Regierungspräsidium prüft die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Sommer 2024 eingegangenen Einwendungen und lungnahmen sowie die aktuell von der Vorhabenträgerin vorgelegten Erwiderungen. Am Ende der Prüfung wird ne Entscheidung zum weiteren Verfahren getroffen. der findet ein Erörterungstermin statt, und das Verfahren wird danach an die Planfeststellungsbehörde abgegeben. Oder das Verfahren wird der Planfeststellungsbehörde ne Erörterungstermin zur Entscheidung vorgelegt. Prüfung ist aufgrund der Vielzahl der eingegangenen wendungen noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage, wann die Abgabe an die Planfeststellungsbehörde erfolgt und der Planfeststellungsbeschluss sen werden kann, ist derzeit nicht möglich. Unabhängig von der aktuell bestehenden gesetzlichen ständigkeit der Anhörungsbehörde steht die Planfeststellungsbehörde bereits im Kontakt mit dem RP Kassel der DEGES, um die weiteren möglichen Verfahrensschritte abzustimmen und bereits jetzt mögliche Probleme in auf den Planfeststellungsbeschluss zu ermitteln, damit se rechtzeitig vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses von der DEGES geklärt werden können. Dazu werden eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen, der Planfeststellungsbehörde ebenfalls vorliegen, jetzt von dieser parallel gesichtet. (zurück zum Text auf Seite GRÜposidrindamit Fizulasten Bei Oktoderzeit SteleiEntweohDiese EinerlasZuund Bezug diedie die bereits 3716)

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