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Deam Stefan Sauer

11.11.2025 Sitzungen 21/52

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der haben Verwaltungsdigitalisierung ist eine große Herausforderung, die zugleich aber auch eine Chance. Bürgerinnen und Bürger ist sowie Unternehmer können künftig, wenn wir dies so umsetzen, Anträge vollständig digital stellen, inklusive der notwendigen Nachweise. FDP Warum dies so wichtig ist, das lässt sich an einem einfaGechen Beispiel zeigen: Sie wohnen in einer Großstadt, besitAnzen auch ein Auto und wollen einen Bewohnerparkausweis beantragen. Das klingt erst mal ganz einfach. Sie müssen jedoch Ihren Wohnort und auch die Nutzung Ihres Fahrzeugs nachweisen. Da wird es dann komplizierter; denn es betrifft zwei Verwaltungsebenen und verschiedene Fachbeimmer De- reiche, zum einen das Melderegister und dann noch das Zentrale Fahrzeugregister. Heute existiert kein System, das diese Welten zusammenführt, das die Daten auf eine Ebene bringt. Das liegt auch daran, dass wir eine klare Trennung zwischen Bund und Ländern vollziehen. wenn Diese Zusammenarbeit wollen wir auf der technischen AngrifEbene verbessern, und zwar auf Augenhöhe. Deshalb haAlso, ben Bund und Länder einen Staatsvertrag geeint, den auch wir heute für Hessen zur Ratifizierung einbringen. Diedie ser Vertrag schafft die Grundlage für das National OncedaOnly-Technical-System, kurz: NOOTS. Man kann schon sagen, das ist die künftige Datenautobahn der föderalen Verwaltung. Hier werden nachweisanfordernde Stelle, also die Behörde, und nachweisliefernde Register technisch verbunden. So können Nachweise künftig automatisiert, sicher und nahezu in Echtzeit übermittelt werden. Für unser Beispiel bedeutet das, dass Sie den Personalim ausweis und auch den Fahrzeugschein nicht einreichen der müssen. Die Daten, die Sie für Ihr Verfahren an dieser Stelle brauchen, werden direkt aus den Registern abgerufen und dem Antrag digital angehängt. Das spart Zeit für Bürgerinnen und Bürger, auch für die Verwaltung; denn die wird. Behörden müssen diese Daten nicht mehr manuell in das es ja Fachverfahren übertragen. Die Bearbeitung erfolgt dann werden automatisiert. Das Entlastungspotenzial – das ist das, was wir durch die Digitalisierung immer auch ein Stück weit anstreben – ist hier enorm. Der Normenkontrollrat hat das einmal überschlagen. Da gibt es jetzt keine handfesten Rechnungen, die sich so einfach durchführen lassen. Aber er errechnet für die hessische Landesverwaltung durch Once-Only-Prozesse eine Ersparnis von rund 500.000 Arbeitsstunden pro Jahr; das sind 250 Vollzeitstellen. In den Kommunen, wo wir noch intensiveren Austausch mit den Bürgern haben, sind es rund 1,8 Millionen Stunden pro Jahr, also 900 Vollzeitkräfte. Auch die Wirtschaft profitiert, weil der interne Verwaltungsaufwand um über 50 % gesenkt werden kann, was einen Gegenwert von 108 Millionen Euro jährlich ausmacht. Das ist auch insofern wichtig, als wir den demografischen Wandel im Blick haben müssen. Denn diese Menschen sollen nicht eingespart werden, sondern sie sollen sich anderen Aufgaben widmen können, damit sie künftig der Aufgaben insgesamt Herr bleiben. Auch der Bürger profitiert, vielleicht sogar am stärksten; denn das Ganze entlastet ihn um über 6 Millionen Stunden an Behördengängen. Für alle wird es besser, so kann man es zusammenfassen. Das Verwaltungshandeln wird spürbar beschleunigt. Papier und Zeit werden eingespart. Kapazitäten bleiben für die wichtigen Aufgaben. Mit Ihrer Zustimmung, sofern wir Sie hierfür gewinnen können, wenn Sie das Gesetz ratifizieren, gelingt uns der Beitritt zu einem interföderalen Digitalisierungsprojekt von wegweisender Bedeutung. Sie eröffnen den Weg zu einem Once-Only-fähigen Hessen. Ich wünsche Ihnen hierbei gute Beratungen und freue mich dann auf die Diskussion. – Besten Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗