hessischer-landtag.de ↗

Heike Hofmann

11.11.2025 Sitzungen 21/52

90/DIE weiteren Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass ich das ist Gesetz in den Hessischen Landtag einbringen kann. Ich möchte auch nur ganz knapp erläutern, um was es hier geht. Der Titel ist in der Tat etwas komplex. Ich werde Ihnen jetzt aber mit einfachen Worten erläutern, um was es kom1 bei diesem Gesetz geht. drei Es geht um die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Das ist eine zentrale Behörde, die für alle 16 den Bundesländer Aufgaben aus dem Bereich der ProduktsiÄncherheit, der überwachungsbedürftigen Anlagen und des Gefahrgutrechts übernimmt. dem Es gehört zu den Aufgaben dieser zentralen Behörde, dass die Zulassung und die Befugniserteilung von sachverstän§ 12 digen Stellen im Arbeitsschutz und in der Produktsicheraufgeheit zentral wahrgenommen werden. Dieses Gesetz dient dazu, dass die Marktüberwachung zur Produktsicherheit Än- bei der Zulassung von zugelassenen Überwachungsstellen zur im Arbeitsschutz wahrgenommen und sichergestellt wird. 21/2751, Wir haben es bei dem Gesetzentwurf damit zu tun, dass HausSynergien genutzt werden, dass in der Tat auch Kosten eingespart werden, insbesondere bei der zentralen Befugniserteilung notifizierter Stellen nach europäischen Binnenmarktregelungen. Durch Anpassung des Abkommens an die aktuelle Rechtsetzung und die Übernahme weiterer Aufgaben wird damit auch Bürokratie abgebaut, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD) des SiPräsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Hofmann. Ich darf jetzt gerade noch einmal an den Punkt zurückgehen, an dem wir eben vor der Einbringung waren. Herr in Schon, Sie haben eben als parlamentarischer Geschäftsfühder rer den Antrag gestellt, nach § 14 Absatz 1 unserer Geersten schäftsordnung den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer stimmt dem GesetzWird entwurf in erster Lesung zu? – Das scheint das gesamte geHaus zu sein. Ich sehe auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten, die gerade anwesend sind. Ich mache die Schon, Gegenprobe. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – ich Das ist also einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen. Nach § 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass Gesetzentwürfe in mindestens zwei Lesungen beraten werden. Nach § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet diesen die zweite Lesung frühestens am zweiten Werktag nach Schluss der ersten Lesung statt. Der Landtag kann nach § 22 der Geschäftsordnung auf die Einhaltung der Frist nach § 15 Absatz 1 verzichten, wenn nicht wenigstens ein Drittel der anwesenden Abgeordneten widerspricht. Ich frage daher: Wird ein Antrag nach § 22 der Geschäftsordnung gestellt? (Ingo Schon (CDU): Wir machen das!) – Ich habe es schon gehört. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion hat einen Antrag nach § 22 der Geschäftsordnung gestellt. – Ich darf fragen: Widerspricht jemand diesem Antrag? – Das ist niemand. Das ist wiederum weniger als ein Drittel. (Heiterkeit) – Ich habe Mathe studiert. (Heiterkeit und Beifall) Ich stelle fest, damit können wir nun von der ersten Lesung in die zweite Lesung eintreten. Damit rufe ich nun Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite Lesung Gesetzentwurf L andesregierung Zweites Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – Drucks. 21/2847 – Es wurde vereinbart, dass die zweite Lesung ebenfalls ohne Aussprache stattfinden soll. Wir können daher nun den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abstimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Auch hier, das ist die logische Folge, sehe ich Einstimmigkeit im gesamten Haus. Ich frage aber noch: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und das Zweite Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Drucks. 21/2847, zum Gesetz erhoben wurde. (Beifall) Damit rufe ich nun Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf F raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN G esetz zur Förderung demokratischer Strukturen und I nitiativen im Land Hessen (Hessisches Landesdemokratiefördergesetz – HessDFG) – Drucks. 21/2930 – Die vereinbarte Redezeit: siebeneinhalb Minuten. Ich darf als Erster der Rednerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abgeordneter Lara Klaes, das Wort erteilen. Bitte schön.

Protokoll ↗