André Stolz
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Wir haben es vorhin, vor zweieinhalb Stunden Wir beschäftigen uns mit den Auswirkungen der rellen Dauerkrise, in der sich Deutschland befindet, sich insbesondere in den öffentlichen Haushalten schlägt. Gemessen an vergangenen mittelfristigen tumserwartungen fehlen uns in den letzten fünf Jahren an realer Wirtschaftsleistung. In Steuern ausgedrückt: für das Land Hessen fehlen uns 2 Milliarden Euro an ereinnahmen. Ich sage explizit: Es rächt sich an dieser Stelle, dass in den letzten Jahren versäumt haben – da beschränke mich eben nicht nur auf die Ampeljahre, sondern auch die Jahre zuvor –, Strukturreformen anzugehen und Infrastruktur zu ertüchtigen. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Stattdessen kam es zu einem Aufwuchs an bürokratischen Vorgaben in vielen Segmenten, auch in der Sozialgesetzgebung, die in vielen Teilen nicht mehr leistungsfreundlich, sondern leistungsfeindlich ist. (Beifall CDU, SPD und Dr. Stefan Naas (Freie mokraten)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist insbesondere ter für diejenigen, die nichts dafür können, für die munale Familie. Die Ausgaben in den Bereichen Jugend-, Familienhilfe, Flüchtlinge, Eingliederungshilfe, Heimunterbringung sind in den letzten sieben bis Jahren zwischen 60 und 110 % gestiegen, ohne dass ansatzweise eine Kostendeckung vom Bund erfolgte. man weiß, dass diese Bereiche 75 % der Ausgaben normalen Landkreises ausmachen, dann weiß man, wie um die kommunale Familie bestellt ist. Warum sage ich Ihnen das? Weil nur diese Erkenntnis das ist auch vielleicht die Antwort auf den von dir worfenen Punkt, liebe Marion Schardt-Sauer – und daraus resultierenden notwendigen Reformen unserer schaft und unseren Kommunen dauerhaft und nachhaltig helfen werden. Dr. Dieter vom Städtetag, der wirklich nicht im steht, ein Wirtschaftsliberaler zu sein, hat es in der rung sehr treffend formuliert. Ich gebe es einmal wieder: Bei aller Notwendigkeit, den Kommunen jetzt mit deutlich man mehr Geld zu helfen, wird dauerhaft nur das Senken des Aufgabenaufwuchses, insbesondere im Sozialbereich, helfen. Löcher (Beifall CDU und vereinzelt SPD) schaffen Wir in Hessen, CDU und SPD, sind uns dieser Situation Verant- bewusst. Wir machen wirklich alles möglich und gehen – das sage ich ganz bewusst als überzeugter Ordoliberaler greifen, – bis an unsere Schmerzgrenze. Daher sind alle Maßnahmen, die wir angehen – das ist die KFA-Reform, das ist der Nachtrag, das ist das Investitionssondervermögen, aber es sind eben auch die strukturellen Maßnahmen wie das Kommunale Flexibilisierungsgesetz, das Bürokratieabbaugesetz, die HBO-Novelle, das Vergabegesetz –, immer ein Gesamtpaket. der (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Auch das, liebe Freunde und liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in der Anhörung von den Kommunalen Spitzenverbänden ganz genau so geteilt worden. Natürlich hätten sie sich, singulär betrachtet, für die einzelnen MaßnahHerren! men deutliche und größere Steigerungen in der Finanzausgehört: gleichsmasse gewünscht. Aber gleichzeitig loben sie eben struktuauch die Kompensation für die Kommunen und haben sich die dafür bedankt, aufgrund der Steuersenkung im Rahmen des niederWachstumsboosters der Bundesregierung. Sie haben sich Wachsfür die 300 Millionen Euro Sonderzuweisung im Rahmen 7 % des Nachtrags bedankt. Sie loben die im bundesdeutschen Nur Vergleich weit überdurchschnittliche Zuweisung an die SteuKommunen aus dem Sonderinvestitionsvermögen in Höhe von 4,7 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Euro für die wir es Krankenhäuser. ich Und was sagt die Opposition? Frau Kollegin Dahlke, ich auf spreche Sie einmal an. Ich habe eine Pressemitteilung von unsere Ihnen gelesen. Sie reden von „Glaubwürdigkeit“. Sie wollen den Kommunen 80 % aus dem Sondervermögen geben, obwohl Sie dort, wo Sie regieren, nicht über die 60 % – in einem Land etwas mehr als 60 % – hinausgehen. Sie fordern unisono mehr Geld für die Kommunen und kritisieren gleichzeitig, dass wir zu viel Geld aufnehmen würden. Jetzt werfe ich einmal die Frage der Glaubwürdigkeit auf. De- (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kritisiere die 180-Grad-Wende der CDU! Das kritisiere ich!) bitkom- Das ist alles andere als glaubwürdig, was Sie dort sagen. Kinder-, Im Gegenteil, das ist Schall und Rauch. (Beifall CDU und SPD) acht nur Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich Wenn möchte es nicht versäumen, zu sagen, dass wir in der Vereines gangenheit mit der kommunalen Entschuldung im Rahmen es der Hessenkasse mit 5,6 Milliarden Euro viel erreicht haben. Wir setzen diese Politik fort. Jetzt setzen wir mit den Sozialdemokraten für den Haushalt 2026 noch einmal et– was drauf: 275 Millionen Euro Erhöhung durch den KFA, aufgezusätzlich durch den Nachtrag, der im Jahr 2026 wirken die wird, 300 Millionen Euro. Zusätzlich, wenn ich diese 4,7 WirtMilliarden Euro zwölftele – es erstreckt sich über zwölf Jahre –, sind es noch einmal 390 Millionen Euro jährlich aus dem Sonderinvestitionsvermögen. Insgesamt reden wir Verdacht von 1 Milliarde Euro mehr für die Kommunen nur im Anhö- Haushalt 2026. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – machen Sie sich an dieser Stelle einmal ehrlich –: Wann gab es das zuletzt in Hessen? (Beifall CDU und SPD – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo kommt das Geld denn her?) Das ist ein extrem starkes Zeichen dieses Hauses, dieser Koalition für unsere kommunale Familie. Nebenbei werden wir den Kommunalen Finanzausgleich auch in seiner Systematik gerechter machen. Wir erhöhen den Ergänzungsansatz für den ländlichen Raum auf 8 %. Das ist ein Faktor von 2,6 im Vergleich zur bisherigen Regelung. So helfen wir den ländlichen Kommunen bei ihren Herausforderungen. Wir führen einen Ergänzungsansatz für Kinder ein, um kinderreiche Kommunen zu entlasten. Außerdem modifizieren wir den alten Ergänzungsansatz für Bevölkerungsrückgang jetzt mit einer zusätzlichen Wachstumskomponente. Das alles sind Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit. Das wird den Kommunen helfen, sich den besonderen Herausforderungen insbesondere im ländlichen Raum zu stellen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas zum Nachtrag und noch etwas zur Kritik des Hessischen Rechnungshofs sagen, die sich einige Fraktionen zu eigen gemacht haben, die sich im Verlauf der Ausschusssitzung aber sehr stark relativiert hat. Der Rechnungshof kritisiert die Inanspruchnahme der Strukturkomponente der Schuldenbremse aufgrund eines angeblich fehlenden Bezugs der Kredite zu den Investitionen. Zudem handele es sich faktisch um eine kreditfinanzierte Rücklagenbildung. Bei allem Respekt vor dem Rechnungshof: Beides ist nicht zutreffend. Mit der Grundgesetzänderung im März wurde die Systematik der Schuldenbremse der Länder an die des Bundes angeglichen. Es wurde also eine Harmonisierung vorgenommen. Wie auch beim Bund gelten ab 2025 die Haushalte der Länder unabhängig von der konjunkturellen Situation als ausgeglichen, wenn nicht mehr als 0,35 % Neuverschuldung in Relation zum Bruttoinlandsprodukt eingegangen wird. Ich erinnere an das Maastricht-Kriterium, das Stabilitätskriterium, das insbesondere Sie immer hochhalten. Das sieht eine Verschuldung von maximal 3 % in Relation zum BIP vor. Bei der Schuldenbremse reden wir von 0,35 %. Die Schuldenbremse lebt, sie existiert, wir machen sie zukunftsfest. Zudem schaffen wir die Garantie, dass die Schuldenbremse auch in Zukunft eingehalten wird. Wir nutzen nun diesen rechtlichen Rahmen von 0,35 %. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Gerhard Schenk (Bebra) (AfD)) Meine Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Haushalt finanzieren wir die 300 Millionen Euro Sonderzuweisungen an die Kommunen, die heute schon oft erwähnt wurden. Wir finanzieren 200 Millionen Euro für unsere Uniklinik. Besonders wichtig ist, dass wir in Höhe von 500 Millionen Euro auf die geplante Entnahme aus der Rücklage verzichten. Es handelt sich eben nicht um eine kreditfinanzierte Rücklagenbildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein einziger Euro der neuen Kredite fließt in diese Rücklage. Wir schonen lediglich die Rücklagenbestände in Höhe von 500 Millionen Euro. Das ist zulässig. Das ist gängige Praxis, auch unter Schwarz-Grün, und aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage finanzpolitisch mehr als geboten. Lassen Sie mich nun auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen kommen, das gerade einmal knapp zwei Jahre alt ist. Da steht wörtlich: „Vor der Inanspruchnahme einer notlagenbedingten Kreditaufnahme … ist der Gesetzgeber insbesondere nicht von Verfassung wegen zur Ausschöpfung anderer Konsolidierungsspielräume gehalten … Es ist allein Sache des Parlaments,“ dies abzuwägen. – Jetzt kommt es: Eine „Subsidiarität der Kreditaufnahme“ gibt es nicht. Auch der Hinweis des Hessischen Rechnungshofs, es fehle der notwendige Bezug zu den Investitionen, ist nicht richtig. Zum einen gibt es im Gesetz überhaupt keine Investitionsbindung. Vermutlich hat der Rechnungshof da etwas vermischt mit dem Sonderinvestitionsprogramm. Zum anderen sage ich ganz klar: Schauen Sie in den Haushalt. Dort steht: Nettokreditaufnahme im Jahr 2025: 1,8 Milliarden Euro. Investitionen des Landes Hessen für das Jahr 2025: 3,4 Milliarden Euro. Jedem Euro Kredit im Haushalt 2025 stehen entsprechende Investitionen gegenüber. An diesem Fakt kommt niemand von Ihnen vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Lassen Sie mich zum Schluss einmal alles zusammenfassen. Wir kommen in extrem schwierigen Zeiten unserer Verantwortung nach. Wir helfen den Kommunen in schwierigen Zeiten mit Geld, insbesondere für notwendige Infrastrukturinvestitionen. Wir wissen aber auch, dass dauerhaft strukturelle Reformen insbesondere auf Bundesebene notwendig sind. Wir in Hessen haben mit diesen Reformen bereits angefangen, und zwar mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz, mit dem Entbürokratisierungsgesetz, mit der HBO-Novelle und mit dem hessischen Vergabegesetz. Meine Kolleginnen und Kollegen, Hessen geht voran. Wir nennen das die Renaissance der Realpolitik. – Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall CDU und SPD)
