Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Herz! Erstens. ersten Teil Ihrer Frage habe ich schon beantwortet: Es hört zum Tagesgeschäft, deswegen wird dort logischerweise nicht durchgezählt. Das ist übliches Verwaltungsverfahren. Deswegen kann ich Ihnen keine exakte Zahl nennen. Zweitens. Es ist geübte Praxis, dass wir uns natürlich den Homepages bzw. den Internetseiten der Schulen Einträge betreffend Veranstaltungen anschauen. Wenn dort etwas auffällt, ist es ein vernünftiges und kollegiales Miteinander, dass wir freundschaftlich und kollegial Hinweis geben, dass das bitte zu korrigieren ist. eines bleibt: Der Erlass gilt, und der Erlass ist dementsprechend umzusetzen. So gilt es im Übrigen für sämtliche Erlasse der Hessischen Landesregierung.
