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Astrid Wallmann

11.11.2025 Sitzungen 21/52

Vielen Dank. – Das Wort hat der Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Herr Staatsminister Schwarz. Bitte schön. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochgeschätzte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Herz! Wie Sie wissen, muss geschlechtergerechte Sprache dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Das geht so auch sehr klar aus der Musterdienstanweisung des Ministerpräsidenten vom 26. März 2024 hervor. Deshalb ist im dienstlichen Schriftverkehr, in amtlichen Verlautbarungen und Texten auf Internetseiten der Landesverwaltung auf Sonderzeichen bei der Verwendung geschlechtergerechter Ausdrucksweisen zu verzichten. Das ist die klare Linie der Landesregierung. Mein Haus hat daher am 22. April 2024 mit dem Erlass für die Schulen sowie die Staatlichen Schulämter und die Hessische Lehrkräfteakademie angewiesen, dass der dienstliche Schriftverkehr und alle sonstigen amtlichen Verlautbarungen ausschließlich dem amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung entsprechen sollen. Das gilt auch für Texte auf Internet- und Social-Media-Seiten. Unser Erlass gilt seit dem 22. April 2024 unmittelbar, und die Schulen sind zu seiner Umsetzung verpflichtet. Wenn wir im Nachgang auf Einzelfälle von Verstößen aufmerksam gemacht wurden, haben wir die Schulen über das jeweils zuständige Staatliche Schulamt selbstverständlich aufgefordert, das anzupassen. Das gehört zum ganz regulären Tagesgeschäft dazu. Deshalb haben wir die Fälle auch nicht einzeln gezählt. Frau Abgeordnete Herz, auch das will ich noch einmal sagen: Von Ihnen und Ihren Fraktionskolleginnen und -kollegen wird hier immer wieder gerne von „Kulturkampf“ gesprochen. Ich sage Ihnen in meiner Zuständigkeit und Namen der Hessischen Landesregierung: Korrekte schreibung hat nichts, aber auch gar nichts mit kampf zu tun. (Vereinzelter Beifall CDU)

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