Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Mir ist von keinem Verfahren berichtet worden, das wegen strafrechtlicher Verjährung nicht eröffnet werden konnte. Ich kann Ihnen aber gerne aufgrund dieser Nachfrage noch einen Überblick über den aktuellen Stand geben. Im sogenannten AWO-Skandal haben die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main insgesamt 136 Ermittlungsverfahren geführt. Davon sind 123 Verfahren bereits abgeschlossen. Bei 13 Verfahren dauern die Ermittlungen noch an. 34 Verfahren wurden durch eine Anklageschrift oder einen Strafbefehlsantrag abgeschlossen. 55 Ermittlungsverfahren wurden nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. 25 Verfahren wurden aufgrund sonstiger Vorschriften eingestellt. Soweit Anklage erhoben wurde oder ein Strafbefehl beantragt wurde, konnten 25 Verfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen werden. Neun sind in unterschiedlichen Verfahrensstadien bei Gericht anhängig.
