Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich das Wort an den Minister der Justiz und für den Rechtsstaat, Herrn Staatsminister Heinz, geben. Bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pürsün, diese mündliche Frage beantworte ich gerne im Benehmen mit dem Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wie folgt: Zunächst möchte ich sagen, dass ich Ihre Frage so deute, dass zumindest auch eine strafrechtliche Verjährung angesprochen wird. Nach dem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt die strafrechtlichen Ermittlungen mit dem gebotenen Nachdruck und in einer Geschwindigkeit, die dem Umfang, der Komplexität und der Bedeutung der Sache gerecht wird. Bislang sei keines der Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Verfolgungsverjährung einzustellen gewesen. Sofern sich Ihre Frage auf ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Frankfurt und der AWO über den Betrieb der Asylbewerberunterkünften beziehen sollte, ist die Zuständigkeit des Justizressorts nicht gegeben. Ich kann jedoch mitteilen, dass die Wahrung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Vertragspartnern zu den eigenverantwortlichen Rechten und Pflichten der Kommunen gehört. Bei derartigen Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt sich die Kommunalaufsicht darauf, zu prüfen, ob die Verwaltung im Einklang mit den Gesetzen geführt wird. Dies ergibt sich aus Artikel 137 Absatz 3 Satz 2 der Hessischen Verfassung. Weiter gehende Informationen, insbesondere zur Verjährung der Ansprüche des Magistrats der Stadt Frankfurt gegenüber der AWO Frankfurt, liegen der Kommunalaufsicht nicht vor. Entsprechende Ausführungen dazu findet man im Übrigen auch zu folgenden Kleinen Anfragen: Drucks. 20/9048, 20/1587, 20/2116 sowie 20/3531.
