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Frank Lortz

28.10.2025 Sitzungen 21/51

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. – Kein Widerspruch, dann wird es so gemacht. Dann rufe ich die Punkte 2 und 3 auf: Dringlicher Antrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/2889 zu Drucks. 21/684 – Dringlicher Antrag Fraktion der AfD, Sascha Herr (fraktionslos), Maximilian Müger (fraktionslos) betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten – Drucks. 21/2901 zu Drucks. 21/684 – Es geht um die Erweiterung des Gegenstands der Untersuchung des Untersuchungsausschusses 21/1. Wir haben uns auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Es beginnt der Kollege Pürsün, FDP-Fraktion. Yanki, bitte. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsgerichtshof hat am 22. Oktober sein Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss gesprochen. Damit ist nun Klarheit geschaffen, und das ist gut so. (Beifall Freie Demokraten) Wir Freie Demokraten begrüßen, dass der Staatsgerichtshof in der Sache entschieden hat. Der Untersuchungsausschuss kann nun vorankommen. Denn eines muss man deutlich sagen: Mit diesem Verfahren hat die AfD der Aufklärung selbst sehr lange im Wege gestanden – Zeit, die wir sinnvoller hätten nutzen können. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD hatte einen Untersuchungsausschuss beantragt – ein sehr legitimes parlamentarisches Instrument. Aber von den ursprünglich 43 Fragen, die die AfD gestellt hatte, waren nach rechtlicher Prüfung durch die übrigen Fraktionen im Landtag nur sieben verfassungskonform. Und anstatt diese Fragen auf der Basis der eindeutigen Hinweise dreier Sachverständiger anzupassen und in eine zulässige Form zu bringen, hat die AfD den Weg zum Staatsgerichtshof gewählt. Das Ergebnis ist bekannt: Der Staatsgerichtshof hat nur in vier Punkten eine Erweiterung vorgenommen. Im Kern hat er die Entscheidung des Landtages bestätigt. Wir lagen somit weitgehend richtig, die AfD nicht. (Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt, dass der Landtag und seine Gremien sehr sorgfältig gearbeitet haben. Es zeigt auch, dass die Abwägung zwischen Aufklärungsinteresse und verfassungsrechtlichen Grenzen richtig war. Was bleibt, ist der bittere Beigeschmack, dass Zeit verloren gegangen ist. Aber die AfD hat sich entschieden, lieber Schlagzeilen zu produzieren als Ergebnisse. Wir ermöglichen mit dem zweiten Antrag den Untersuchungsausschuss, nicht die AfD. Da stellt sich die Frage: Kann, will die AfD überhaupt Untersuchung und Aufklärung? (Zuruf AfD: Doch nicht Ihr Ernst!) Da lohnt es sich, einmal den Antrag anzuschauen, den die AfD heute vorgelegt hat – nach den vier demokratischen Fraktionen. Sie stellt einen Antrag zur Erweiterung zu dem Antrag, reicht aber ein Unterschriftenformular ein, über dem steht „… für den Antrag zur Einsetzung des ‚Corona-Untersuchungsausschusses …‘“. So genau schauen die 27 Abgeordneten des Hessischen Landtages auf ein Dokument, das ihnen so wichtig zu sein scheint. (Beifall Freie Demokraten, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Andreas Lichert (AfD): Das ändert ja alles, Herr Kollege Pürsün! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Sie können und wollen Aufklärung und Untersuchung nicht. Herr Grobe, Sie scheinen ja nicht beteiligt gewesen zu sein. Wenn Ihre Geschäftsführung Ihnen hier Waschmaschinen angeboten hätte, dann hätten jetzt 27 Waschmaschinen zu Ihnen nach Hause geliefert werden müssen. So genau schauen Sie hin. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sandra Weegels (AfD): Peinlich! – Weitere Zurufe AfD) Sie haben zu dem Untersuchungsausschuss noch nichts beigetragen – außer Zeitverschwendung. (Vereinzelter Beifall CDU) Das ist das eigentliche Problem. Die AfD wollte ihn instrumentalisieren. Sie wollte eine Bühne für ihre destruktiven Narrative, nicht ein Werkzeug für parlamentarische Kontrolle. Wir Freie Demokraten wollen aber genau das Gegenteil. Wir wollen, dass dieser Ausschuss arbeitet, dass er Erkenntnisse liefert, die das Land besser machen, für künftige Krisen, für künftige Entscheidungen, für künftige Generationen. Wir wollen wissen: Wo haben Abläufe funktioniert und wo nicht? Welche Strukturen müssen verbessert werden? Wie schützen wir Grundrechte und öffentliche Gesundheit gleichermaßen, wenn es wieder zu einer solchen Krise kommt? Das ist die Aufgabe dieses Untersuchungsausschusses. Das ist parlamentarische Verantwortung, und das ist es, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Das Urteil bietet jetzt dafür die Grundlage. Es bestätigt: Ja, der Ausschuss darf sich mit der Pandemiepolitik der Landesregierung befassen, aber eben innerhalb der Regeln Verfassung und der Kompetenzen des Landtages. Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor der Chance, aus den Erfahrungen der demie zu lernen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wichtig Vertrauen, Transparenz und eine funktionierende Verwaltung sind. Und genau darum sollte es jetzt um Aufarbeitung mit Substanz. Wir Freie Demokraten werden unseren Beitrag dazu leisten. Wir werden achten, dass dieser Ausschuss ein Ort für Erkenntnis, klärung und Lehren aus der Krise ist. Wir stehen für Aufklärung, für die Freiheit. (Beifall Freie Demokraten und Stephan (SPD))

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