Lambrou
Peinlich!) Meine Damen und Herren, außerdem gibt es immer wieder auch – in Anführungszeichen – normale Haushaltsrisiken, die wir kurzfristig finanzieren müssen. Schauen Sie sich den Nachtragshaushalt an. Sie finden dort drei Beispiele. 60 Millionen Euro stellen wir für den Grunderwerb im Rahmen eines Neubauprojekts der Polizei zur Verfügung. Wegen der gestiegenen Schülerzahlen benötigen wir 20 Millionen Euro für weitere Lehrerinnen und Lehrer. Mit 35 Millionen Euro decken wir zwangsläufige Mehrbedarfe im Bereich der Gesundheitskosten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Dies macht zusammen rund 115 Millionen Euro aus. Wenn Sie das alles zusammennehmen, dann summieren sich die von mir beschriebenen Maßnahmen auf 1,15 Milliarden Euro, und diesem Betrag steht eine gleich hohe zusätzliche Kreditaufnahme gegenüber. Der Nachtragshaushalt nutzt damit im Einklang mit der reformierten Schuldenbremse den zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraum aus. Die Nettokreditaufnahme des Landes steigt dadurch im Entwurf von 670 Millionen auf rund 1,8 Milliarden Euro an. Dabei wird es allerdings nicht bleiben, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich deswegen an dieser Stelle noch etwas zu dem insgesamt erfreulichen Ergebnis der HerbstSteuerschätzung sagen, deren auf Hessen heruntergebrochene Zahlen wir heute veröffentlichen konnten. Die Steuerschätzung geht davon aus, dass wir in diesem Jahr mit Mehreinnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro rechnen können. Wenn sich diese Schätzung am Ende des Jahres bewahrheitet, würde sich niemand mehr freuen als ich. Im Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse ist allerdings klar geregelt, wie wir diese Steuereinnahmen verwenden müssen. Danach reduzieren konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen im Vollzug die zulässige Kredithöchstgrenze. Mit anderen Worten: Diese Steuermehreinnahmen sind zur Absenkung der Nettokreditaufnahme zu verwenden. Sie können nicht zur Finanzierung der Mehrbedarfe im Nachtragshaushalt eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Neuverschuldung des Landes im Jahr 2025 am Ende signifikant niedriger ausfallen wird, als wir es jetzt im Nachtragsentwurf ausweisen. Gleichzeitig wird deutlich: Auch mit dem neuen strukturellen Verschuldungsspielraum wirkt die Schuldenbremse. Das ist gut so; denn es zeigt, dass die Schuldenbremse auch weiterhin für stabile und nachhaltige Staatsfinanzen steht. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, schon in zwei Wochen werden wir an dieser Stelle mit dem Haushaltsentwurf 2026 und der Finanzplanung bis 2029 die Finanzpolitik des Landes der kommenden Jahre beraten. Diese wird – so viel ich schon jetzt vorwegnehmen – auch weiterhin von Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Modernisieren geprägt sein. Die schwachen Wachstumsperspektiven, aber auch die krisenbedingten Mehrbelastungen auf Ausgabenseite führen dazu, dass dem Landeshaushalt absehbare Zeit jährlich bis zu 3 Milliarden Euro fehlen. Hessen wird daher auch 2026 die nach der Schuldenbremse zulässige strukturelle und konjunkturelle Neuverschuldung nutzen. Der Haushalt 2026 wird, wie dieser Nachtrag 2025, wiederum einen besonderen Schwerpunkt auf Kommunen legen. Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bund und Länder sen jetzt schnell die Weichen für mehr Wachstum Gleichzeitig müssen wir aber auch in Hessen handeln. dem heute zu beratenden Nachtragshaushalt tun wir Wir stärken unsere Kommunen und treffen die notwendige Vorsorge, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung für die konstruktive Zusammenarbeit. Packen es an für ein Hessen, das auch in stürmischen Zeiten Kurs hält. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung danke für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall CDU und SPD)
