Stefanie Klee
eiSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und auch Herren! Am 31. Januar verabschiedete der Bundestag das Bei- Gewalthilfegesetz. Dass zu einem Zeitpunkt, an dem es keine stabile Mehrheit gab, ein solches Gesetz verabschiedet wurde, zeigt die Wichtigkeit dieses Themas. FrauLiebe Fraktion der GRÜNEN, nach fünf Jahren grüner Hausleitung zeichnet der Antrag von Ihnen ein schon sehr Barrienegatives Bild und suggeriert dabei, dass unter Ihrer Führung wohl nicht ganz so viel passiert ist. ob wir Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD „Gewalt gegen Frauen stoppen – Gewalthilfegesetz umsetzen“, spiegelt wider, wie umfänglich dieses Thema ist, und vor allem, dass wir in Hessen schon auf einem guten Weg bei mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sind. seit Ich möchte Ihnen dazu einige Beispiele nennen. Wenn es Spuwer- zu einem sexuellen Übergriff an einem Kind oder einer gezahlt Frau kommt, hat man oft das Bild im Kopf, das passiert nachts im Wald. Doch die meisten Übergriffe finden in Hürde der Häuslichkeit statt. Es ist kein Fremder, sondern der Vater, der Onkel, der Cousin oder der Nachbar. Die Hürde, dem jemanden anzuzeigen, der eigentlich für das eigene Wohlschon ergehen und die Sicherheit verantwortlich ist, ist hoch. VorreiDaher möchte ich positiv erwähnen, dass mittlerweile in 26 hessischen Kliniken Frauen nach einer Vergewaltigung in geschütztem und vertraulichem Rahmen untersucht werden in und auf Wunsch Beweismittel gesichert werden, ohne dass Gedie Tat vorher bei der Polizei angezeigt werden muss. Seit Es Juli dieses Jahres übernehmen die gesetzlichen Krankenhat, kassen die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung Frau für die Betroffenen. Es geht nicht einfach nur um Spurensicherung und das Sichern von Beweismitteln. Es geht darum, dass dies in einer geschützten Umgebung stattfindet. Denn nach einem solchen Trauma darf die Beweissicherung kein weiteres erst Trauma auslösen. in Es muss sorgsam mit den Betroffenen umgegangen werTheaden. Denn, wenn die Betroffenen den Mut aufbringen, ganz die notwendige Untersuchung durchführen zu lassen, dann fällt es ihnen hoffentlich auch leichter, gegen den Täter vorzugehen. Die Zahlen wurden oft genannt. Alle drei Minuten wird werden, eine Frau oder ein Kind Opfer von häuslicher Gewalt. erhalZiel, Vor drei Wochen war ich in Weiterstadt. Dort ist die gekeine meinsame Überwachung aller Länder der Fußfesseln, die sogenannte GÜL. Frau Friedrichs, die Leiterin, hat mir direkt vor Ort erklärt, wie die elektronische Überwachung neben- funktioniert: die elektronische Überwachung als Führungsaufsicht nach einer Haftstrafe, aber auch die spanische Fußfessel, wie sie in Hessen eingesetzt wird. An diesem Tag waren 22 solcher Fußfesseln im Einsatz. Das sind 22 Frauen, die durch die spanische Fußfessel mehr Freiheit und mehr Sicherheit erlangt haben. Denn, sobald sich ihr Peiniger nähert, werden sie durch die GÜL angerufen und informiert. Es war ein interessantes Gespräch mit Frau Friedrichs und ihrem Team, die mir einiges berichtet haben zu der Entwicklung der Fußfessel, aber auch, wie so ein Täter reagiert, wenn er dann angerufen wird. Hessen ist hier Vorreiter. Mein Dank gilt hier besonders Minister Heinz für seinen Einsatz im Bundesrat, dass die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes auch auf die Fußfesseln gegen Frauenschläger auf Bundesebene umgesetzt wird. Das sind die richtigen Schritte im Bereich des Opferschutzes. (Beifall CDU und SPD) Meines Erachtens ist einer der wichtigsten Punkte im Gewalthilfegesetz der Ausbau der Prävention, Beratung und Schutzangebote für die von Gewalt betroffenen Männer, Frauen und Kinder. Frauen, die zu Hause Gewalt von ihrem Partner erfahren und dort nicht bleiben können, die keine Familie haben bzw. keine Familie, bei der sie sicher sind, deren Heimatland nicht Deutschland ist und die daher eher weniger soziale Kontakte haben, genau diese Frauen müssen wir unterstützen. Für diese Frauen brauchen wir einen Ort, an dem sie geschützt sind. Sie brauchen eine Wohnung, wo ihr gewalttätiger Partner sie nicht findet. Sie brauchen einen Ort, an dem Menschen ihnen und ihren Kindern Schutz bieten, sie beraten, sie betreuen und ihnen bei Behördengängen oder bei der Suche nach einer neuen Wohnung helfen. Die Plätze der hessischen Frauenhäuser müssen weiter ausgebaut und gefördert werden. Dieses Ziel hat die Landesregierung erkannt. Die Fördermittel steigen daher kontinuierlich. Von 5,4 Millionen Euro 2022 ausgehend, sind wir in diesem Jahr bei 7,5 Millionen Euro. (Beifall CDU und SPD)
