Julia Herz
Menaber Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und KolleDafür gen! Am Morgen des 7. Juli 2025 ereignete sich in meinem Wahlkreis in Kassel etwas, was überall im Land regelmäßig passiert. Es war ein Montagmorgen, an dem eine 41 Jahre alte Frau von ihrem Ehemann, von dem sie getrennt Land lebte, mit einem Messer angegriffen wurde. Wenig später starb die Frau an ihren schweren Verletzungen. Zurück gegolten bleiben ihre zwei Kinder. Die Frau wurde von ihren Angeder hörigen als lebensfrohe, unabhängige Frau beschrieben, die immer für ihre Familie gekämpft hat. Leider ist eine solche Tat kein Einzelfall. Allein im letzten Monat haben wir in Höchst im Odenwald und in Heppenheim ähnliche Fälle erlebt. Wenn eine Frau mit direktem werden Bezug zu ihrem Geschlecht getötet wird, dann spricht man von einem Femizid. Solche Femizide erleben wir in Deutschland extrem oft. Um genau zu sein: Alle 57 Stundass den wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder im Ex-Partner getötet. allem nördlich Die Aufmerksamkeit für diese Systematik hinter diesen Mit- Tötungen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. ha- Auf der Bundesebene sind hierzu im Januar dieses Jahres Fakten geschaffen worden. Mit seltener Einstimmigkeit wurde im Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet, das Maßstäbe für die nächsten Jahre setzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gewalthilfegesetz ist nicht weniger als ein Meilenstein auf dem Weg, Deutschland für Frauen sicherer zu machen. Es sieht beispielsweise eine psychologische Unterstützung der Opfer sowie eine Täter- und Öffentlichkeitsarbeit vor. Einer der zentralsten Punkte des Gesetzes ist aber: Ab dem Jahr 2032 ist deutschlandweit für von Gewalt betroffene Frauen ein Anspruch auf Schutz und Beratung rechtlich verankert. Das Gewalthilfegesetz des Bundes sieht dazu eine finanzielle Unterstützung der Länder in Höhe von mehreren Milliarden Euro vor. Die praktische Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Hilfe liegt nämlich zum großen Teil bei den Ländern und damit in unserer Verantwortung. So leitet sich daraus beispielsweise die Pflicht ab, endlich für ausreichend viele Plätze in Frauenhäusern zu sorgen – einschließlich Plätze für Kinder, für Geflüchtete und für Menschen mit Behinderungen. Tatsächlich ist es höchste Zeit, diese Lücke zu schließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) In Hessen fehlen über 700 Frauenhausplätze. Das führt zu dem nicht hinnehmbaren Zustand, dass in Hessen jährlich Tausende Schutz suchende Frauen abgewiesen werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Koalitionsfraktionen leider nicht ausreichend. Sie nennen zwar viele wichtige Maßnahmen, die es bereits gibt und die Sie ohne finanzielle Erhöhung fortgesetzt haben. Dass Sie diese Maßnahmen alle noch einmal nennen, ist nachvollziehbar, und das finde ich auch richtig. Aber was daraus nicht klar hervorgeht, ist, dass wir einen neuen Schwung brauchen, um das neue Gewalthilfegesetz jetzt schnell umzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Initiative ist also eine Ergänzung zu dem Antrag meiner Fraktion, aber sie ist definitiv keine Alternative. Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein, aber es wird nur dann dazu führen, dass Frauen besser geschützt sind, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir wollen erreichen, dass die Landesregierung zügig eine Analyse erarbeitet, aus der die regionalen und die quantitativen Bedarfe hervorgehen. Wir wollen einen Zeitplan zur Umsetzung haben, und wir wollen, dass die finanziellen Mittel zur Umsetzung bereitgestellt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Fußfessel ist die Landesregierung im letzten Jahr einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Die Fußfessel wirkt, und sie schützt Frauen. Die Fußfessel setzt aber am Ende der Gewaltspirale an. Selbstverständlich müssen wir auch den Frauen Hilfe anbieten, bei denen die Situation noch nicht so weit eskaliert ist. Ich denke in solchen Fällen vor allem an Beratungsstellen. Diese setzen früher an, sie können oft helfen, und sie können oft Schlimmeres verhindern. Auch hier nimmt uns das Gewalthilfegesetz zu Recht in die Pflicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, alle Demokratinnen und Demokraten hier im Haus sind sich einig, dass wir handeln müssen. Wir sollten die Einigkeit, die wir im Bundestag zu diesem wichtigen Thema hatten, hier im Landtag fortsetzen. Lassen Sie uns dieses wichtige Gesetz gemeinsam umsetzen. Damit wäre den betroffenen Frauen und vor allem auch ihren Kindern enorm geholfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
