Frank Lortz
Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Debatte. Der Kollege Richter hat gebeten, eine persönliche Bemerkung nach § 81 GOHLT abgeben zu dürfen. Bitte sehr, Herr Kollege Richter. (Unruhe) Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin: Sie sind erst nach Schluss der Beratung zulässig. Sie dürfen die Dauer von fünf Minuten nicht überstreiten. Man darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen. – Bitte sehr, Kollege Richter.
