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Frank Lortz

02.10.2025 Sitzungen 21/50

gibt die Vielen Dank, Frau Kollegin Gronemann. – Meine Damen trotz und Herren, bevor wir weitermachen, begrüße ich auf der Besuchertribüne einen besonders lieben Gast, unseren früheren Landtagspräsidenten, unseren Freund Karl Starzacher. Herzlich willkommen, lieber Karl. gab wann (Allgemeiner Beifall) etwas Jetzt hat die Kollegin Lena Arnoldt für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte. wird, vollLena Arnoldt (CDU): Auftrag, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Arten Der Titel des FDP-Antrags klingt erst einmal sympathisch: An„Effektives und praxistaugliches Bibermanagement in Hessen einführen“. Aber schauen wir genauer hin, dann stellen wir fest: Vieles, was Sie hier fordern, ist entweder schon in Zahlen Arbeit, wird bereits umgesetzt oder geht an der Realität vor der Ort vorbei. paspositiv, (Zuruf Freie Demokraten: Oh!) Ich will Ihnen auch ein Bild mitgeben. In diesem Sommer stand ich auch selbst in Gummistiefeln auf einer vernässten Wiese. Dort hatte der Biber mit seinen Dämmen ganze Arschon beit geleistet. Für die Natur war das an dieser Stelle, einer zu Ausgleichsfläche, ein Gewinn: mehr Artenvielfalt, mehr ergän- Lebensräume, mehr Wasser in der Landschaft. Aber für die okay. Landwirte, die solche Flächen eigentlich bewirtschaften wollen, bedeutet das Probleme. Genau diese Realität müssen wir ernst nehmen. Meine Damen und Herren, wir brauchen an dieser Stelle keinen Wettbewerb im Forderungskatalog, sondern wir brauchen Lösungen, die praxistauglich sind. Genau daran arbeitet diese Landesregierung. Wir bekommen eine Artenschutzausnahmeverordnung, die Biber- wie auch Kormoranprobleme rechtssicher regeln wird. Die Ressortabstimmungen sind komplex, weil es um europarechtlich streng geschützte Arten geht. Aber sie kommen voran, und am Ende steht eine Lösung, die nicht im Gericht scheitert, sondern vor Ort funktioniert. Besonders wichtig dabei ist für uns: Wir lassen die Landwirtinnen und Landwirte mit den Schäden nicht allein. Deshalb wird es eine Billigkeitsrichtlinie geben. Das heißt: Wenn landwirtschaftliche Flächen durch Biberschäden erheblich beeinträchtigt werden, wird das Land direkt entschädigen. Das ist der Unterschied zwischen Ihrem Entschädigungsfonds und unserem Ansatz: keine zusätzliche Bürokratie, kein neuer Topf, sondern klare, schnelle Hilfe. (Beifall CDU und SPD) Wir dürfen auch die Ehrenamtlichen nicht vergessen. Die Biberbeauftragten im Land investieren unzählige Stunden, dokumentieren Vorkommen, beraten Betroffene und suchen gemeinsam nach Lösungen. Dieses Engagement ist unbezahlbar und verdient an dieser Stelle unseren ausdrücklichen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der FDP klingt auf dem Papier schön. Aber er unterschätzt, dass wir in einem engen rechtlichen Rahmen handeln, dass man nicht einfach einen landesweiten Fonds aufstellen oder pauschal Verwaltungsvorschriften verordnen kann, ohne in Konflikt mit geltendem EU- oder Bundesrecht zu geraten. Wir als CDU wollen einen anderen Weg gehen – rechtssicher, pragmatisch und an den Sorgen der Landwirte orientiert. Wir wollen mit klaren Regelungen die Dämme beseitigen lassen, wo Flächen gefährdet sind, mit Entschädigungen dort, wo Schäden nicht verhindert werden können, und mit Respekt für eine Tierart, die zu unserer Natur zurückgekehrt ist, aber nicht auf Kosten derer, die hier vor Ort arbeiten und leben. Meine Damen und Herren, am Ende geht es nicht um symbolische Forderungen, sondern um praktikable Lösungen. Genau daran arbeiten wir – mit der Ausnahmeverordnung, mit der Billigkeitsrichtlinie und, wie wir das immer tun, mit klarem Blick für Landwirtschaft, Forst und Kommunen. Deshalb lehnen wir den FDP-Antrag ab – nicht, weil das Thema unwichtig wäre, im Gegenteil, sondern weil wir schon heute weiter sind, als Sie es hier vorschlagen. Unser Ziel bleibt ein Bibermanagement, das Arten schützt und Menschen nicht belastet. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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