hessischer-landtag.de ↗

Dr. Daniela Sommer

02.10.2025 Sitzungen 21/50

Sehr geehrter Herr Dr. Grobe, der Herr Abgeordnete Müller hat zugegeben, dass er von „Sternen“ gesprochen hat. Es ist Ihre Assoziation und Ihre Interpretation, wenn Sie das hier so sagen. Ich habe gesagt, dass es einen Interpretationsspielraum gibt. Ich habe Sie alle aufgefordert, sich demnächst hier respektvoller auszudrücken. Das geht an jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten. Darum bitte ich noch einmal. Ich möchte nun in der Tagesordnung fortfahren. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22: Antrag Fraktion der Freien Demokraten Effektives und praxistaugliches Bibermanagement in Hessen einführen – Drucks. 21/2699 – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Bevor ich der Abgeordneten Knell das Wort gebe, möchte ich noch einmal für das Protokoll festhalten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung mit der Mehrheit der Stimmen angenommen und somit zum Gesetz erhoben wurde. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, jetzt aber hat Frau Abgeordnete Knell unsere volle Aufmerksamkeit. Bitte schön, Sie haben das Wort. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Biber ist zurück in Hessen, und er breitet sich weiter aus. Das ist zunächst eine gute Nachricht. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz; denn, wo der Biber lebt, können wertvolle Biotope entstehen, die eine erhebliche ökologische Aufwertung mit sich bringen. (Beifall Freie Demokraten) Seine Dämme halten Wasser zurück, sie schaffen Teiche, Röhrichte und Feuchtflächen. Ich habe mir das erst vor wenigen Wochen vor Ort in Mittelhessen, in Hungen, angeschaut. Solche Biotope künstlich anzulegen würde Millionen Euro kosten. Insofern ist es natürlich erfreulich, dass die Natur hier auch selbst für wertvolle Lebensräume sorgt. Aber, meine Damen und Herren, die Geschichte ist an dieser Stelle noch nicht zu Ende; denn wir müssen auch die andere Seite sehen. Mit der wachsenden Biberpopulation nehmen auch die Konflikte zu. An vielen Stellen kommt es zu Überflutungen von Wiesen und Äckern, zu Fraßschäden an Bäumen und zu Unterspülungen von Wegen und Dämmen. Auch die kommunale Infrastruktur ist betroffen. Kläranlagen, Sportplätze oder Straßenbauwerke können durch angestaute Gewässer in Mitleidenschaft gezogen werden. Meine Damen und Herren, darin zeigt sich auch das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Auf der einen Seite ist die Zunahme der Biberpopulation ein klarer Gewinn für den Naturschutz, auf der anderen Seite führt sie zu realen Belastungen für Anwohner, Kommunen und Flächenbewirtschafter. Deshalb brauchen wir ein praxistaugliches Management. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es geht nicht um eine pauschale Bekämpfung des Bibers und schon gar nicht um einen flächendeckenden Abschuss. Es geht vielmehr um ein abgestuftes Vorgehen, auch mit vielen Maßnahmen, die unterhalb einer Entnahme liegen. Dazu gehören technische Lösungen, Schutzvorrichtungen, Drainagerohre und begleitende Beratungen. Aber wir müssen natürlich auch ehrlich sein: In letzter Konsequenz darf die Möglichkeit einer Entnahme nicht ausgeschlossen werden; denn das europäische und auch das deutsche Naturschutzrecht sehen Ausnahmen ausdrücklich dann vor, wenn erhebliche Schäden drohen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Mit unserem Antrag schlagen wir vor, genau diese Spielräume zu nutzen und sie in einer landesweiten Verwaltungsvorschrift klar zu regeln. Wiederkehrende Konfliktsituationen, etwa an Straßen, Wegen, Kläranlagen oder in der Land- und Teichwirtschaft, müssen dann nicht jedes Mal neu diskutiert werden. Einheitliche Standardregelungen schaffen Rechtssicherheit, beschleunigen Verfahren und entlasten die Beteiligten. In anderen Bundesländern gibt es dafür erfolgreiche Beispiele, an denen sich Hessen orientieren sollte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus schlagen wir vor, den bestehenden Bibermanagementplan fortzuschreiben und darin Schutz- und Konfliktzonen klar zu definieren. Wo der Biber willkommen ist, soll er ungestört wirken können. Wo er regelmäßig Schäden verursacht, müssen die abgestuften Handlungsoptionen greifen. Gleichzeitig müssen die unteren Naturschutzbehörden und Hessen-Forst so ausgestattet werden, dass sie die Konflikte schnell und vor Ort lösen können. Ein weiterer Punkt ist das Einräumen von Möglichkeiten der Selbsthilfe. Eigentümer und Bewirtschafter sollten das Recht haben, Durchlässe und Überläufe von Bibermaterial freizuhalten, um Schäden zu verhindern, ohne jedes Mal ein ewiges, langwieriges Verfahren durchlaufen zu müssen. Und schließlich brauchen wir, wenn trotz Prävention Schäden entstehen, auch einen Entschädigungsfonds. Landwirte, Forstwirte und Teichwirte dürfen nicht alleingelassen werden. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn nur dann können wir auch die Akzeptanz für den Artenschutz dauerhaft sichern. Ergänzend dazu soll ein transparentes Monitoring nicht nur die Bestände erfassen, sondern auch die verursachten Schäden dokumentieren. Meine Damen und Herren, der Biber ist eine Bereicherung für Hessen, aber er stellt uns eben auch vor neue Herausforderungen. Mit einem klaren praxistauglichen Management verbinden wir beides – den Schutz des Bibers und auch die berechtigten Interessen derjenigen, die vor Ort Verantwortung für ihre Flächen und Anlagen tragen. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten)

Protokoll ↗