GRÜProf. Dr. Roman Poseck
dieser Nein. – Am Montag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er hat entschieden, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. ist. (Zuruf SPD: Hört, hört!) Das hat er damit begründet, dass es in der AfD elementare Verstöße gegen die Menschenwürde gibt. un- (Zuruf Robert Lambrou (AfD) – Gegenruf BÜNDWissen NIS 90/DIE GRÜNEN) sie Das hängt damit zusammen, dass Sie in Ihrer Partei einen ethnischen Volksbegriff vertreten. Sie nehmen Zugewanderten die Rechte, die ihnen zustehen. Sie stellen Zugewanderte unter einen Generalverdacht. (Zuruf AfD: Stimmt doch gar nicht!) bis aus. Just an dem Tag, an dem diese Entscheidung des VerwalEinbürtungsgerichtshofs ergeht, bringen Sie hier diesen Antrag einein. Das zeigt: Sie haben gar nichts verstanden. es in (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Und Sie haben überhaupt kein Interesse, gegen rechtsextreme Personen und rechtsextreme Positionen in Ihren eigenen Reihen vorzugehen. Räumen Sie bei sich auf. (Beifall CDU und SPD – Zuruf AfD) Drittens. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, Sie diskreditieren wieder einmal den Staat und seine Behörden. Unsere Behörden gehen sehr sorgfältig vor. Es gibt die persönliche Vorsprache bei den Behörden. Dort wird die Sprachkompetenz überprüft. Sprachzertifikate werden im Original vorgelegt. Ich vertraue unseren Beamtinnen und Beamten, dass sie sehr sorgfältig vorgehen. Wir haben ausreichende Prüfungsmechanismen in unseren Einbürgerungsverfahren. (Robert Lambrou (AfD): Das wollen Sie doch gar nicht!) Deshalb braucht es den Antrag der AfD nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
