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Lothar Mulch

AfD 02.10.2025 Sitzungen 21/50

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes naht. Was kommt nun auf unsere Denkmäler zu? Als ich vor einigen Wochen einen denkmalpolitischen Antrag begründete, der auch den Begriff der deutschen Kulturnation thematisierte, sprach ich von der „kulturellen Identität des deutschen Volkes“. Ich konnte das Unbehagen förmlich spüren, das diese Worte bei vielen von Ihnen auf der linken Seite des Hauses auslösten. (Beifall AfD) Nun kommt von dieser linken Seite eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Hessen modernisiert den Denkmalschutz: Faire und praxisnahe Regeln, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren – für unsere Kommunen und für ein lebendiges kulturelles Erbe“. Begriffe wie „Modernisierung“, „Fokussierung“, „weniger Bürokratie“ und „Praxisnähe“ im Titel der Aktuellen Stunde vermögen nicht hinwegzutäuschen, was die bevorstehende Novelle, so denn umgesetzt wird, für unsere Denkmäler und Schutz eigentlich bedeutet, nämlich weniger Schutz. Im Koalitionsvertrag sprach man vom Hessischen malschutzgesetz als einem „nicht mehr zeitgemäßen“ gelwerk. (Zuruf CDU: Ja! Was wollt ihr denn eigentlich?) Da denke ich an ein verstaubtes und aus der Zeit gefallenes Gesetz. Unser Denkmalschutzgesetz wurde jedoch erst Jahre 2016 aktualisiert. Abgesehen von dem Umstand, man es gegendert und damit Lesbarkeit und Verständlichkeit erheblich erschwert hat, ist die aktuelle Fassung Norm, die den handelnden Akteuren eigentlich ausreichend Entscheidungsspielräume gewährt. (Zuruf CDU: Sie haben noch mit keinem Bauherrn gesprochen!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Es gibt kein das nicht noch verbessert werden könnte. Aber was uns vorlegen wird, ist nichts weiter als ein untauglicher Versuch, der den Schutz der Denkmäler nicht verbessert, sondern ihn verwässert, erschwert, verhindert und unmöglich macht. (Beifall AfD) Drei Beispiele: Das Landesamt für Denkmalpflege sich zukünftig auf das Wesentliche konzentrieren. Und Wesentliche sollen Denkmäler von herausragender tung sein. Der Umkehrschluss: Alle anderen Denkmäler, nämlich die, die nicht von herausragender Bedeutung sind zukünftig auch nicht mehr wesentlich. (Zuruf CDU: Falsch!) Wir schaffen also eine Zweiklassengesellschaft für Denkmäler. Diese Gefahr sieht auch der Präsident des desamtes für Denkmalpflege, dessen Warnung vor mälern erster und zweiter Klasse in einem Artikel 26.09. in der „Frankfurter Allgemeinen“ noch einmal gegriffen wurde. Zweitens. Wenn man fachliche Entscheidungen, die dem Landesamt vorbehalten waren, nun von der Denkmalschutzbehörde in den Landkreisen treffen dann sollte dort auch die ausreichende Fachkompetenz handen sein. Das ist sie nämlich oftmals nicht. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist Anmaßung!) Ich muss Sie nicht daran erinnern, dass unsere Landkreise in finanzieller Hinsicht mit dem Rücken zur Wand Hessenkasse 2.0 macht die Runde, meine Damen und ren, und Sie bürden den Kommunen weitere Aufgaben ohne ihnen auskömmliche Mittel bereitzustellen. (Beifall AfD) Das kommt mir sehr bekannt vor. Schließlich Ihre Absichtserklärung im Koalitionsvertrag ich zitiere –: „Wir werden das Denkmalschutzgesetz überarbeiten,“ (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ja!) „um die Nutzung von PV-Anlagen zu erleichtern.“ darüber sie (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ja!) ihren Ich sage es Ihnen, wie es ist: Ihre ideologiegesteuerte gescheiterte Energiepolitik, DenkRe- (Lachen J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) die die Ursache für eine Deindustrialisierung nie gekannten Ausmaßes ist – Herr Müller, jetzt hören Sie bitte zu –, (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ja, ja, ja! – im Unruhe – Glockenzeichen) dass die unmittelbar dafür verantwortlich ist, dass in meiner Heimat mit Buderus Edelstahl das letzte Stahlwerk Heseine sens nach 300 Jahren zugemacht hat, Freunde der Sonne, (Beifall AfD) wird jetzt auch noch unsere Baudenkmäler gefährden. Ich wiederhole die drei letzten Sätze meiner Rede vom 11. Gesetz, September: man „… jedes einzelne Denkmal, ob klein oder groß, das wir unwiederbringlich verlieren, ist ein winziger Mosaikstein, der aus dem Gesamtbild herausbricht, teilweise das da heißt: kulturelle Identität des deutschen Volkes. Sie wissen, was es bedeutet, wenn aus einem Mosaik soll zu viele Steine herausgebrochen sind: Man erkennt das nicht mehr, was es einmal war. – So ist irgendwann Bedeu- auch die kulturelle Identität des deutschen Volkes verschwunden.“ sind, (Beifall AfD) Die geplante Novellierung wird diesen Prozess nicht aufhalten, die geplante Novellierung wird diesen Prozess beunsere schleunigen. – Vielen Dank, dass Sie mir so aufmerksam Lanzugehört haben. Denk- (Beifall AfD) vom aufVizepräsident Frank Lortz: bisher Vielen Dank, Kollege Mulch. – Das Wort hat der Abgeordunteren nete Dr. Matthias Büger, FDP-Fraktion. lässt, vorDr. Matthias Büger (Freie Demokraten): eine Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Odo Marquard braucht Zukunft Herkunft. Wer seine Denkmale nicht schützt, verleugnet seine Herkunft. Aber ohne eine sinnvolle Nutzung von Denkmastehen. Her- len verlieren wir zugleich die Zukunft. auf, Meine Damen und Herren, Denkmalschutz steht deshalb immer in einem Spannungsfeld, und zwar im Spannungsfeld zwischen der Erhaltung auf der einen Seite – das heißt, irgendwo alles so lassen, wie es war – und einer zeitgerechten Nutzung auf der anderen Seite. Dieses Spannungsfeld sehen wir Freie Demokraten. So, wie Tradition – am Ende die Weitergabe des Feuers und nicht die Anbetung der Asche ist, wollen wir auch, dass Baudenkmale – letztendlich sind wir auch im Landtag in einem – genutzt werden können. Deshalb braucht es Kompromisse. Wir sehen die Notwendigkeit – das unterstreiche ich hier –, es Eigentümern einfacher zu machen, Denkmale zeitgemäß zu nutzen. Einige Vorschläge hat Staatsminister Gremmels in der letzten Woche angekündigt. Aus diesen Ankündigungen entnehme ich zum Beispiel das Thema Digitalisierung von Denkmalschutzverfahren. Das unterstützen wir. Wie könnten wir auch gegen die Digitalisierung eines Verfahrens sein? Aber eines sollte uns auch klar sein: Digitalisierung allein reicht hier nicht aus; denn jeder weiß: Wer einen schlechten Prozess digitalisiert, hat am Ende einen schlechten digitalen Prozess. Genauer müssen wir uns auch die Zumutbarkeitsregeln ansehen: Da wird von einem „vertretbaren Aufwand“ gesprochen. Was ist das? Was ist verhältnismäßig? Wer legt fest, was vertretbar und verhältnismäßig ist? Muss jetzt ein Eigentümer nachweisen, wie viel oder wie wenig Geld er hat, um festzustellen, ob er sich das leisten kann? Und natürlich, und das ist uns Freien Demokraten auch besonders wichtig: Wie bindet man klug die lokalen Institutionen ein? Hier warten wir sehr gespannt auf den Gesetzentwurf, und wir werden gegebenenfalls auch Alternativen dazu vorlegen. (Beifall Freie Demokraten) Am problematischsten an den übermittelten Eckpunkten ist aber, dass Sie ein Thema so ganz besonders hervorheben, nämlich dass Klima- und Ressourcenschutz – wörtlich – „bei allen Entscheidungen besonders zu berücksichtigen“ sind. Das klingt zwar auf den ersten Blick harmlos, hat aber weitreichende Konsequenzen für die Abwägung mit dem Denkmalschutz. Im Übrigen: Bereits heute werden weit über 90 % der Anträge für Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigt. Die hessische Richtlinie aus dem Jahr 2022 hat hierfür bereits einheitliche Kriterien gelegt und eine gute Grundlage geschaffen. Die neue Formulierung allerdings geht weit darüber hinaus, und je öfter die Möglichkeit besteht, dass auch Windkraftanlagen, Wärmepumpen oder energetische Sanierungen den Denkmalschutz völlig überlagern können, fragen wir uns: Was bedeutet das für eine gotische Kirche? Für eine historische Altstadt? Ich komme aus Wetzlar, und wir haben eine solche; aber auch Marburg, Alsfeld und viele andere sehr schöne Städte. Was bedeutet es für die Burgen und Schlösser? In der juristischen Abwägung könnten in Zukunft Klimaschutzbelange regelmäßig schwerer wiegen als denkmalschutzrechtliche Erwägungen. Wir finden, das ist nicht klug. Wie es heißt, Herr Staatsminister, soll der Gesetzentwurf Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und im Jahre 2027 in Kraft treten. Auf die mit Sicherheit stattfindende Anhörung und auf die vielen Beteiligten daran bin ich sehr gespannt. Darauf hätten wir auch warten können. So diskutieren wir am heutigen Morgen in dieser Aktuellen Stunde über etwas ohne jegliche parlamentarische Vorlage – sozusagen ins Blaue hinein. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist daher eigentlich nicht notwendig. Aber vielleicht ist sie auch nur ein Denkmal, nämlich ein Denkmal für die Unart der Landesregierung, Ankündigungen bereits als Taten zu sehen. (Beifall Freie Demokraten) Aber glauben Sie mir, und damit will ich schließen: Für bloße Ankündigungen hat noch niemand ein Denkmal gesetzt bekommen. – Vielen Dank. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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