Nina Heidt-Sommer
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsminister Timon Gremmels übersetzt den Denkmalschutz in unsere Zeit. In unsere Zeit wird Denkmalschutz übersetzt, indem wir Anforderungen unserer Zeit in ein realistisches Verhältnis mit Schützenswertem setzen. Übersetzt wird Denkmalschutz in unsere Zeit, indem wir durch Entbürokratisierung und Digitalisierung für schnellere und einfachere Verfahren sorgen. (Beifall SPD und CDU) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unsere Denkmäler erzählen uns Geschichte. Sie sind Teil unseres kulturellen und historischen Erbes und unserer Identität. Sie erinnern uns an das Vergangene, das unsere Zeit verstehbar macht. Sie zeigen uns unsere Geschichte mit allen positiven wie mit allen negativen Facetten. Sie sind deshalb schützenswert. Vergangenes zu erhalten, ist ein Wert. Diesen Wert hat die Landesregierung erkannt, und sie misst diesem Wert den notwendigen Stellenwert zu. (Zuruf Freie Demokraten) Vor wenigen Tagen haben viele Menschen in Hessen und bestimmt auch viele Mitglieder dieses Hauses am Tag des offenen Denkmals an Führungen teilgenommen. Auch ich war mit meiner Familie und Freundinnen und Freunden auf Burg Gleiberg in meinem Wahlkreis. Dort war auch die Kollegin Kraft. Dort konnte ich mich einmal mehr davon überzeugen, wie komplex die Entscheidungen zwischen Erhalten und Erneuern in der ganz konkreten Auseinandersetzung mit denkmalgeschütztem Gemäuer aussieht. Ich bin den aktiven Mitgliedern des Gleiberg-Vereins sehr dankbar für ihr ehrenamtliches und finanzielles Engagement. (Beifall SPD und CDU) Der Verein finanziert gemeinsam mit dem Land und der Kommune den Erhalt dieser Burg – eine wichtige Aufgabe, die mit sehr vielen Arbeitsstunden verbunden ist. Genauso verhält es sich bei Menschen, die denkmalgeschützte Immobilien als Privateigentum erwerben. Sie investieren sehr viel Zeit und sehr viel Arbeit in den Erhalt historisch wertvollen Raumes. Unsere Landesregierung leitet jetzt einen Perspektivwechsel in der Politik ein. Bei den Veränderungen des Denkmalschutzgesetzes geht es darum, dass Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien die Denkmalschutzbehörde als guten Partner sehen können. Untere Denkmalschutzbehörden sollen vor Ort mit den Menschen zusammen entscheiden, wie Denkmalschutz umgesetzt wird. Das Motto lautet: nicht um jeden Preis. Räume müssen genutzt werden können. Wem nutzt eine Scheune, die einsturzgefährdet ist und nur mit unverhältnismäßigem Einsatz ohne irgendeinen Nutzwert saniert werden kann? Hier ist eine Grenze des Denkmalschutzes – insbesondere für privat Nutzende. Es ist gut, dass das in Zukunft klarer geregelt ist. (Beifall SPD und CDU) Ich habe eingangs erwähnt: Wir übersetzen den Denkmalschutz in unsere Zeit. Dazu gehören weitere Aspekte. Freunde von mir, die denkmalgeschützte Objekte nutzbar gemacht haben, mussten die gleichen Fragen zur Umsetzung von Maßnahmen mit unterschiedlichen Behörden diskutieren. Die Zuständigkeiten werden wir vereinfachen. Die Antragsflut werden wir durch Digitalisierung entschlacken. Darüber hinaus halten auch die Herausforderungen unserer Zeit Eingang in den Denkmalschutz. Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen werden wichtige Aspekte bei der Erhaltung und der Instandsetzung denkmalgeschützter Objekte. (Beifall SPD und CDU – Zuruf Freie Demokraten) Barrierefreiheit war bis in unser Jahrtausend ein viel zu wenig beachteter Aspekt des Bauens. Modernisierung und Nutzbarmachung sind verbunden mit der Frage der Barrierefreiheit. Diese Frage wird in Hessen nun auch bedacht werden. Meine Damen und Herren, Staatsminister Gremmels liefert mit den Eckpunkten für die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes eine weitreichende und grundlegende Vorlage, mit der es gelingen wird, Menschen bei der Nutzbarmachung historisch und kulturell relevanten Raumes zu unterstützen. Hessen leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres historischen Erbes. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)
