Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Die Landesregierung muss Volksbegehren endlich ernst nehmen!“ ist reichlich absurd. Er ist inhaltlich falsch, er ist unseriös, und er passt damit zu Ihrem Politikstil. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Lassen Sie mich drei entscheidende Argumente gegen den AfD-Antrag hervorheben: Erstens. Sie inszenieren sich hier als Verteidiger unserer Demokratie. Wir brauchen von Ihnen aber keine Belehrung in demokratischen Angelegenheiten. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Doch!) Sie machen sich hier vom Bock zum Gärtner. Wenn Sie die Demokratie ernst nehmen würden, dann hätten Sie sehr viel zu tun, nämlich in den eigenen Reihen. Seit diesem Monat wissen wir mit gerichtlicher Bestätigung, dass die AfD in Hessen ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Damit sind Sie keine glaubwürdigen Verteidiger unserer Demokratie. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Lebhafte Zurufe AfD) – Es gibt eine eindeutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Die sollten Sie mal durchlesen. Ich glaube, dann hätten Sie in den eigenen Reihen sehr viel zu tun. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Eilverfahren abschließend entschieden, dass Ihre Partei ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Das gründet der Verwaltungsgerichtshof auf Äußerungen und Verhaltensweisen in Ihrer Partei. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Zweitens. Sie beziehen sich auf eine Initiative mit der Bezeichnung „Volksbegehren gegen Genderzwang in Hessen“. Frau Abgeordnete Künkel hat bereits deutlich gemacht: Hierbei handelt es sich gerade nicht um ein Volksbegehren. Ein Volksbegehren hat klare Voraussetzungen. Diese stehen in der Hessischen Verfassung. Für die Einleitung eines Volksbegehrens braucht es ein bestimmtes Quorum. Dieses Quorum ist seitens dieser Initiative nicht erreicht worden, weshalb gar kein Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens gestellt wurde. Von daher gesehen, ist Ihr Antrag an dieser Stelle grundfalsch. (Beifall CDU und SPD) Drittens. Ihr Antrag ist auch inhaltlich verfehlt. Wir brauchen von Ihnen keine Nachhilfe in Sachen Genderverbot. Wir haben hier eine sehr klare Linie der Hessischen Landesregierung, die auch in unserem Koalitionsvertrag niedergelegt ist. Wir vertreten konsequent ein Genderverbot im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ich verweise insoweit auf die Musterdienstanweisung des Ministerpräsidenten, die einen Verzicht auf Genderzeichen vorsieht. Diese Dienstanweisung gilt für die Landesregierung, für die Landesverwaltung, aber auch für nachgeordnete Bereiche, eben auch für die Polizei, für die Schulen und für viele andere Bereiche. Sehr geehrte Frau Herz, wir kümmern uns nicht nur um das Genderverbot – das ist für viele Menschen aber ein wichtiges Thema –, sondern unser Kultusminister Armin Schwarz macht darüber hinaus selbstverständlich eine gute Bildungspolitik. Das heißt doch nicht, dass wir uns nicht gleichzeitig auch um andere Themen kümmern können. (Beifall CDU und SPD) Wir gehen konsequent, aber gleichzeitig mit Maß und Mitte und auf dem Boden unserer Verfassung vor. Das unterscheidet uns auch an dieser Stelle von der AfD. Es gibt eben Bereiche – auch des öffentlichen Dienstes –, die außerhalb unserer unmittelbaren Einflusssphäre stehen. Das sind beispielsweise die Hochschulen, die Theater und die Kommunen; denn hier gibt es besondere rechtliche Rahmenbedingungen – durch die kommunale Selbstverwaltung, durch die Kunstfreiheit und durch die Wissenschaftsfreiheit. Selbstverständlich finden diese besonderen Rahmenbedingungen Beachtung, und selbstverständlich setzen sie dem Einfluss der Landesregierung Grenzen. Die achten wir, und das unterscheidet uns – noch einmal gesagt – von der AfD und ihrer Auffassung vom Recht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD-Fraktion, dass die Landesregierung Volksbegehren endlich ernst nehmen soll, geht in jeder Hinsicht fehl. (Beifall CDU und SPD)
