Marie-Sophie Künkel
Vielen Dank. – Herr Dr. Grobe, Sie haben vorhin die Note „mangelhaft“ verteilt. Juristisch muss man Ihrer Fraktion die Note „mangelhaft“ mit zwei dicken Minus erteilen, weil Sie das einfach nicht können. Jetzt hören Sie zu. Die Voraussetzungen für ein Volksbegehren nach der Hessischen Verfassung ist erstens ein Gesetzentwurf. Zweitens muss eine gewisse Anzahl an Unterschriften gesammelt werden. Das sind genau 1 % der Wahlberechtigten bei der vergangenen Landtagswahl. Wenn wir die vergangene Landtagswahl zugrunde legen, dann sind das genau 43.223 Unterschriften von Wahlberechtigten, die die Initiative hätte haben müssen, um die zweite Voraussetzung für ein Volksbegehren zu erfüllen. Die dritte Voraussetzung ist, dass drei Wahlberechtigte als Vertrauenspersonen die Initiative unterschreiben müssen. Die Initiative hat allerdings nur 31.487 Unterschriften gesammelt. Das ist jetzt einfache Mathematik. Es kann ja sein, dass Sie es juristisch nicht können. Ich glaube aber, mathematisch bekommen Sie es hin. Es fehlen also Unterschriften. In diesem Sinne ist das kein Volksbegehren nach der Hessischen Verfassung. Also ist Ihre Initiative bzw. Ihr Antrag schlicht falsch. (Beifall CDU und SPD) Die christlich-soziale Koalition kümmert sich trotzdem um das Verbot des Genderns. Das Gendern mit Sonderzeichen ist in der Staatskanzlei, in den Ministerien und in der Landesverwaltung durch Erlass des Ministerpräsidenten verboten worden. Jetzt komme ich zu noch einer juristischen Spitze. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass nicht einfach alles, was auf Landesebene vorgegeben wird, bis auf die kommunale Ebene durchgreift. Deswegen ist dieser Passus in Ihrem Antrag leider auch juristisch falsch. Noch eine Sache, die Sie vorhin angesprochen haben. Auch bei den Hochschulen gibt es juristische Vorgaben. Im Grundgesetz ist die Wissenschafts- und Kunstfreiheit festgehalten. Insofern ist es auch hier nicht einfach möglich, das Gendern über die Landesebene zu verbieten. Ich muss es so zusammenfassen: Ihr Antrag ist mangelhaft mit doppeltem Minus. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
