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Marcus Resch

AfD 01.10.2025 Sitzungen 21/49

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe – Glockenzeichen) Artensterben ist ein Thema, das noch vor wenigen Jahren alltäglich in aller Munde war. Nicht immer sind diese traurigen Ereignisse spektakulär oder aufsehenerregend. Meist passiert es still und im Verborgenen. Das Verschwinden eines Amphibiums ist aber biologisch nicht weniger dramatisch als das Verschwinden einer Walart, einer Nashornart oder einer Raubkatze. Manchmal haben wir als Menschen allerdings die Gelegenheit, einzugreifen. Dieser Antrag ist eine solche Gelegenheit. (Beifall AfD) Der Feuersalamander ist ein nachtaktives Amphibium. Es ist in seiner Existenz bedroht und könnte aussterben, falls nichts gegen die Ursachen unternommen wird. Der Grund für diese besorgniserregende Entwicklung ist der Pilz mit dem schönen Namen Batrachochytrium salamandrivorans, kurz Bsal. Bsal ist ein invasiver Pilz, der aus Asien eingeschleppt wurde. Es wird vermutet, dass die Pilzsporen durch Fahrradreifen, Autoreifen und Wanderschuhe in ganz Europa verbreitet werden. Während asiatische Lurche Resistenzen gegen den Pilz ausgebildet haben, befällt Bsal die Haut des Salamanders und anderer europäischer Amphibien. Einmal infiziert, frisst sich Bsal in die Haut des Salamanders ein, was ihn auch als Salamanderfresser oder Salamanderpest bekannt machte. Die Tiere verenden qualvoll an dem Pilz. Der Bestand des Feuersalamanders ist in Holland seit dem ersten vermeintlichen Ausbruch 2008 um 96 % reduziert worden, sodass der Feuersalamander in den Niederlanden bereits als vom Aussterben bedroht gilt. Natürlich macht Bsal nicht vor Landesgrenzen halt und hat sich auch in Deutschland ausgebreitet. So ist der Pilz auch schon in einigen deutschen Bundesländern und auch bei uns in Hessen aufgetreten. Die ersten in Hessen durch Bsal verendeten Tiere wurden im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen. Es folgten Funde im Landkreis MarburgBiedenkopf und der große Massenausbruch im Januar 2025 mit mindestens 140 toten Tieren im Nationalpark Edersee. Dies zeigt, dass sich der Pilz weiterhin ungehindert ausbreitet und die hessischen Salamander und etliche Amphibien dahinrafft. Die letzten Tiere erwischte es übrigens vor wenigen Wochen in Schwalmstadt. Das Problem wurde bereits von Experten und Fachleuten wie Wissenschaftlern der Universitäten Trier und Gießen, des Opel-Zoos und des Frankfurter Zoos anerkannt, sodass diese hierzu forschen und helfen, den Bestand durch Zucht- und Schutzstationen zu wahren. Dazu braucht es aber noch wesentlich mehr Gelder. (Beifall AfD) Wenn man sich auf der Homepage der Uni Gießen über dieses Projekt informiert, liest man erstaunlicherweise, dass die Gelder Ende 2025 auslaufen. Da fragt man sich, ob man kein Geld hat oder ob man lieber imperiale Dackelregenmäntel in Kassel finanziert. (Beifall AfD) Bsal wurde in der EU-Verordnung 2016/429 und in der EU-Verordnung 2018/1882 als meldepflichtige Tierseuche und in den Kategorien D und E ins nationale Recht übertragen. Der Erfolg dieser Schutzmaßnahmen gilt unter Experten aber alles andere als gesichert, wie ich auf der 9. Landesnaturschutztagung in Marburg erfahren musste. Die weiterhin ungehinderte Ausbreitung zeigt bereits deutlich, dass die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung nicht dazu geeignet sind, das Salamandersterben zu verhindern. Dem Umweltministerium liegen weiterhin keine Maßnahmen vor, die Bsal in der Ausbreitung stören würden, was dieses auch in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12. Dezember 2024 zugeben musste. Es besteht weiterer Informations- und Forschungsbedarf bezüglich der Biologie des Pilzes und seiner Ausbreitung. Daher müssen die von der Hessischen Landesregierung angeordneten Verfügungen erheblich ausgeweitet sowie weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie in unserem Antrag vorgeschlagen. (Beifall AfD) Die erweiterte Anerkennung des Problems wäre angemessen. Es geht um die Schaffung eines größeren öffentlichen Bewusstseins bezüglich Bsal, die Ausweitung der Maßnahmen, die Förderung von ehrenamtlichen Helfern und Organisationen, die sich für den Erhalt des Feuersalamanders einsetzen, die Erhaltung bestehender und die Förderung neuer Forschungsprojekte sowie neuer Zucht- und stationen für den Arterhalt und insbesondere temporäre Sperrungen von Gebieten mit Massenausbrüchen, auch nach der EU-Verordnung 2018/1882 durchaus gesetzt werden können. (Beifall AfD)

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