Prof. Dr. Roman Poseck
Wir wissen jedenfalls, dass eine Änderung des Wahlalters bei der Landtagswahl eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Jedenfalls dort ist es eindeutig, und das heißt in Hessen, eine Volksbefragung durchzuführen. Bislang hat sich das Hohe Haus jedenfalls eindeutig dagegen entschieden, auch diesen Weg zu gehen. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So ist die Lage in Nordrhein-Westfalen eben auch eine andere. Nordrhein-Westfalen hat bereits bei der Kommunalwahl seit Längerem das Wahlalter 16 Jahre. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Dann spricht die Einheitlichkeit dafür, auch bei der Landtagswahl auf 16 Jahre zu gehen; denn dann haben Sie wieder diesen Gleichklang. Dementsprechend gibt es im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen eine solche Vereinbarung, (Zuruf Julia Herz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) einen Gleichklang des Wahlalters von Kommunalwahl und Landtagswahl herbeizuführen. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hessen kann das auch gern machen!) In Hessen wollen wir jedenfalls auch einen Gleichklang beim Wahlalter beibehalten. Das entspricht in der hessischen Rechtslage jedenfalls dem Wahlalter 18 Jahre. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum nicht 16 Jahre?) Sie können das auch nicht einfach so wegwischen, (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, kann ich! Das ergibt keinen Sinn!) dass die Geschäftsfähigkeit erst mit 18 Jahren im Zivilrecht gegeben ist. (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber, Herr Minister Poseck!) Das hat gute Gründe. Das drückt nämlich aus, dass der Reifeprozess bei 16-Jährigen noch nicht abgeschlossen ist. Das ist eine Wertentscheidung des Gesetzgebers, weshalb im Zivilrecht eben keine volle Geschäftsfähigkeit gegeben ist. (Zuruf CDU) Jetzt kann man zweifellos darüber streiten, ob ein Kaufgeschäft und eine Wahl vergleichbar sind. (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Die Diskussion können wir führen. Aber ich glaube, wir sind uns darin einig, dass auch eine Wahlentscheidung ein sensibler und verantwortungsvoller Vorgang ist, der eine entsprechende Reife voraussetzt, (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Führerschein!) weil ihm jeweils ein intensiver Abwägungsprozess zugrunde liegt. Also gibt es jedenfalls gute Argumente, auch an dieser Stelle einen Gleichklang zwischen der Geschäftsfähigkeit und dem Wahlalter vorzusehen. (Beifall CDU) Gestatten Sie mir, zum Schluss noch auf ein Argument zuweisen, das ich bereits in die letzte Debatte eingebracht hatte. Wir sehen mit großer Sorge, dass es insbesondere bei jungen Menschen immer mehr Extremisten gibt. setzen uns auch mit der Beeinflussbarkeit von jungen schen durch soziale Medien auseinander, gerade in heutigen Zeit, weshalb es auch eine Debatte über Mindestalter für die Nutzung von sozialen Medien gibt. Die haben sich deutlich geändert. Das ist eine Entwicklung, sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS GRÜNEN und FDP, mit der Sie sich aus meiner Sicht einmal sehr ernsthaft auseinandersetzen sollten. (Zuruf Vanessa Gronemann (BÜNDNIS GRÜNEN)) Überprüfen Sie Ihre Auffassung, ob es in Anbetracht ser durchaus schwierigen Entwicklung immer noch gerecht ist, für eine Absenkung des Wahlalters einzutreten. (Lebhafte Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freie Demokraten) Wir als Hessische Landesregierung setzen jedenfalls auf das Wahlalter 18 Jahre. Wir freuen uns gleichwohl über engagierte junge Menschen in demokratischen en und auch in Beiräten, in Jugendfeuerwehren und vielen anderen Institutionen. Davon gibt es ganz viele vorragend engagierte Menschen in Hessen, die sich bereits vor der Volljährigkeit sehr intensiv in politische Zusammenhänge einbringen. (Beifall CDU und SPD) Das fördern wir. Eine Absenkung des Wahlalters brauchen wir dafür nicht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
