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Dr. Daniela Sommer

01.10.2025 Sitzungen 21/49

Für die Landesregierung spricht der Minister für Kultus, Bildung und Chancen. Herr Staatsminister Schwarz, bitte sehr. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eines ist doch bemerkenswert. Die angehörten Träger, Verbände und Sachverständigen waren im Rahmen der mündlichen Anhörung doch deutlich realistischer als Teile der Opposition. Weil schon verschiedene Zitate aus der mündlichen Anhörung kamen, Frau Präsidentin, gestatten Sie auch mir ein Zitat: „Wir machen das an dieser Stelle nicht unbedingt an den Zahlen, an den Finanzmitteln fest, aber wir würdigen sehr, dass das Land im Zukunftskonvent Fach- und Arbeitskräfte für Hessen das Thema Weiterbildung platziert hat, dass das Land das Hessische Weiterbildungsgesetz überhaupt novelliert und entbürokratisiert. … Bezogen auf die Novellierung erkennen wir an, dass sich das Land in einer schwierigen Haushaltslage befindet … Sie wissen, dass wir im dritten Jahr der Rezession sind und dass das Investitionsvolumen in Weiterbildung trotzdem auf einem Höchststand ist.“ So viel dazu. Das sagt kein Geringerer als Herr Jonas Fidler, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Ich finde, in dieser Zusammenfassung kann man einiges deutlich machen: Es ist ein sehr gelungener Gesetzentwurf. Ich bin den regierungstragenden Fraktionen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Der Gesetzentwurf bringt vielerlei gute Dinge mit sich. – Ich werde die Redezeit, die ich vorhin etwas verlängert habe, jetzt verkürzen und dazu beitragen, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt früher zum Ende kommen. (Robert Lambrou (AfD): Hört, hört!) Der Gesetzentwurf bringt 12 % Erhöhung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und jede Unterrichtsstunde im Jahr 2026 gegenüber dem Status quo. Das ist ein Riesenerfolg. Der Gesetzentwurf erhöht und dynamisiert die Leistungen um 1,5 %. Das ist ein Riesenerfolg. Der Gesetzentwurf verstetigt die Möglichkeit der Projektförderung. Das ist neu auf gesetzlicher Ebene. Der Gesetzentwurf stellt von der zuwendungsrechtlichen Verfahrensweise auf eine leistungsgesetzliche Regelung um. Das ist ein substanzieller Beitrag zur Entbürokratisierung, eine Verfahrensverschlankung. Das zeigt: Dieser Gesetzentwurf ist auf einem richtigen Weg. Es wird eine dritte Lesung geben. Zur Situation der freien Träger haben die regierungstragenden Fraktionen schon entsprechendes gesagt. Sebastian Sommer hat sich dazu geäußert, und die Kollegin Geis hat sich dazu geäußert. Das schauen wir uns sehr genau an, weil wir, will ich sagen, die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen, Weiter- und Erwachsenenbildung ernst nehmen. Wir wissen um die Riesenbedeutung der Weiter- und wachsenenbildung in der Grundbildung und in der schen Bildung. Deswegen darf ich sagen: vielen Dank die SPD-Fraktion, vielen Dank an die CDU-Fraktion. ist ein Riesenjob und eine tolle Arbeit, die hier worden sind, sehr präzise auf den Punkt. Die Anhörung Entsprechendes gezeigt.

Protokoll ↗