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Heiko Kasseckert

CDU 01.10.2025 Sitzungen 21/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz ist eines der wichtigsten, wenn es darum geht, Investitionen in den Markt zu bringen. Wir erleben aktuell die Diskussionen, auch mit großer Erwartung vonseiten des Bundes, dass wir zusätzliche Investitionsmittel auch über Schulden finanzieren – das gehört zur Wahrheit dazu –, dass wir Investitionsmittel in den Markt geben. Unser Ziel ist es – das hat die Diskussion hier im Haus gezeigt –, dass diese Investitionsmittel möglichst schnell dort ankommen, wo sie hingehören. Das Vergabegesetz ist in der kommunalen Familie schon immer ein Problem. Das jetzige Vergabegesetz – auch darin sind wir uns, glaube ich, einig – ist viel zu starr und viel zu kompliziert. Es führt dazu, dass Kommunen in der Regel – zumindest der größte Teil der Kommunen, vielleicht von den großen Städten abgesehen – kaum selbst in der Lage sind, Ausschreibungsverfahren rechtssicher durchzuführen. Das muss uns alarmieren; denn es geht darum, dass wir Zeit gewinnen, dass wir das Geld, dass wir die Ideen, die Investitionen, die anstehen, auf die Strecke bringen, damit Wirtschaft anspringt, damit Unternehmen wieder eine Perspektive haben. Deshalb ist es richtig, dass das Thema „Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz“ auf der Tagesordnung steht. Das steht aber nicht erst seit dieser Erkenntnis auf der Tagesordnung, sondern das war auch Gegenstand unserer Koalitionsverhandlungen. Wir haben bereits in der Vergangenheit erkannt, dass das bisherige Vergabegesetz dazu geführt hat, dass wir sehr viel Vorlauf hatten, dass wir sehr viel Unsicherheit hatten, dass sehr viel Bürokratie aufgebaut wurde für Investitionen, die dann auf der Strecke geblieben sind. Deshalb haben wir uns committet, das Vergabe- und Tariftreuegesetz zu novellieren. Die FDP hat diesen Punkt aufgegriffen mit einem vereinfachten kleinen Gesetz, das die Anhebung von Schwellenwerten vorsieht. Lieber Herr Dr. Naas, das ist aber nur ein Teil des Vergabe- und Tariftreuegesetzes. Ich sage ausdrücklich, dass die Punkte, die die FDP in ihrem Gesetzentwurf genannt hat, nicht falsch sind. (Beifall Freie Demokraten) Da gebe ich Jürgen Frömmrich recht, dass wir sogar in der Lage wären, diesen Punkten heute zuzustimmen. Wenn ich das richtig sehe, gilt das für das ganze Haus. (Robert Lambrou (AfD): Konjunktiv beachten!) Das ist aber nur ein Teil des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes. Deshalb geht es uns um Gründlichkeit und Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wir müssen diese Tariftreueregelungen verhandeln. Wir müssen sie ausreichend berücksichtigen. Wir müssen vor allem dafür Sorge tragen, dass keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird. Wir wollen beides. Wir wollen – wie die Kollegin Barth schon gesagt hat –, dass diejenigen Unternehmen, die ordentliche Gehälter zahlen und die sich an die Regeln halten, keinen Nachteil gegenüber Subunternehmen haben. Ich will Subunternehmen nicht grundsätzlich unterstellen, dass sie nicht tariflich zahlen oder dass sie schlecht zahlen. Wir kennen aber alle die Problematiken, die auf den Baustellen entstehen. (Zuruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Deshalb wollen wir dieses Thema nicht von den eigentlichen Vergabeschwellen trennen. (Beifall CDU und SPD) Wir erkennen aber an – das kann ich an dieser Stelle völlig frei sagen –, dass der Gesetzentwurf der FDP nicht nur in die richtige Richtung geht und auch von uns diese Punkte aufgenommen wurden, sondern dass uns die Anhörung in unseren Überlegungen bestätigt hat – deshalb war es richtig, diese Anhörung zu machen –, die für eine Änderung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes sprechen. Die Anhebung der Schwellenwerte muss möglicherweise deutlich nach oben gehen, und zwar sowohl für die Direktvergaben wie auch für die Dienstleistungen oder auch die Bauleistungen. Dies entspringt der wichtigen Überlegung, wegzukommen von diesem Kontrollwahn und dorthin zu kommen, dass wir Vertrauen schenken, dass wir eine Änderung im Mindset haben, dass wir nicht unterstellen, dass diejenigen, die Ausschreibungen machen, oder diejenigen, die um Aufträge bitten, grundsätzlich den Staat bescheißen wollen. Das wollen wir nicht unterstellen. (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Einfach zustimmen!) Deshalb wird unser Gesetzentwurf genau diese Überlegung atmen, dass wir Vertrauen schenken, dass wir Freiräume schaffen, sodass Kommunen in der Lage sein werden, ohne eine Kanzlei, ohne ein Rechtsanwaltsbüro eine einfache Vergabe durchzuführen. Das ist unser Ziel. Auf der anderen Seite wollen wir diejenigen Unternehmen auf dem Markt stärken, die verantwortungsvoll mit ihren Mitarbeitern umgehen und diese verantwortungsvoll bezahlen. Deshalb gehört für uns das eine mit dem anderen zusammen. Das wird der Inhalt unseres Gesetzentwurfs sein. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Deshalb werden Sie verstehen, dass wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können. Ich kann für die Regierungsfraktionen ankündigen – für die Landesregierung kann ich nicht sprechen, aber wir stehen im Gespräch mit der Landesregierung –, dass in absehbarer Zeit ein guter Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden wird. Dazu wünsche ich mir die gleiche offene Diskussion, wie wir sie heute geführt haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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