Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung hat der Innenminister, Herr Dr. Poseck, das Wort. Bitte sehr. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten men und Herren! Das Hohe Haus debattiert heute Entwürfe: auf der einen Seite der Regierungsentwurf eine Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes auf der anderen Seite der FDP-Entwurf. Beide Entwürfe debattieren wir heute zum zweiten Mal. Die Entwürfe regeln den gleichen Gegenstand, aber regeln diesen doch sehr unterschiedlich: auf der einen der Entwurf der Freien Demokraten, der eine radikale Gesetz- form unseres Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vorsieht, und, und auf der anderen Seite der Entwurf der Landesregiedringend rung, der auf eine Modernisierung mit Augenmaß setzt, der zustim- Veränderungen vornimmt, der aber auch Bewährtes in die Zukunft führt. Ich habe es schon in den ersten Lesungen sehr deutlich hervorgehoben: Ich habe ein großes Verständnis für eine Bandbreite individueller Wünsche, wenn es um den Tod Frau geht – von jedem selbst und von Angehörigen. Wir sollten diesen unterschiedlichen Wünschen zweifellos mit großem Respekt begegnen. Ich glaube, das hat die Debatte auch gezeigt. Aber Aufgabe der Politik – das eint die Regierung und den Gesetzgeber – ist es, allgemeine Rahmenbedingungen festzulegen. Diese sollten gerade bei einem so sensiblen Theeben ma wie dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen. Dabei gilt es in auch, mit der Zeit zu gehen und behutsam Veränderungen werden vorzunehmen. Gleichzeitig gilt es aber eben auch, TraditioMüll nen zu wahren – Traditionen, die sich bewährt haben. Dazu gehört in unserer Kultur nun einmal, dass Friedhöfe zentrale Orte des Erinnerns, der Trauer und des Gedenkens sind. Außerdem müssen rechtliche Rahmenbedingungen umsetzbar sein. Sie sollten gerade bei einem so sensiblen Thema auch für Rechtssicherheit sorgen. – Diesen skizzierten Ansprüchen genügt aus meiner Sicht nur der Regierungsentwurf und eben nicht der Entwurf der Freien Demokraten. Kultur Fried- Ich will an die Anhörung im Innenausschuss vom 27. sollten August 2025 erinnern. Dort ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf eine sehr breite Zustimmung gestoßen – auf die Zustimmung der Kommunen, der Kommunalen Spitzenverbände, auf die Zustimmung der Bestatter, auf die Zustimmung der Kirchen. Ich habe jedenfalls bei den Änmittra- Expertinnen und Experten, die angehört wurden, praktisch bestat- keine Kritik am Regierungsentwurf vernommen. Ich will deutlich sagen, da wir viele Anhörungen durchführen: Das zuist durchaus etwas Besonderes und etwas Bestärkendes für Sternen- den Entwurf der Landesregierung. (Beifall CDU und SPD) für Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch Nodeutlich machen, dass wir nicht beim Status quo stehen bleiben. Wir führen auch wichtige Veränderungen durch, wir gehen auch bei unserem Entwurf mit der Zeit. Dabei will ich zwei Änderungen unter verschiedenen Änderungen an dieser Stelle noch einmal ganz besonders hervorheben: Wir dehnen die Bestattungsfrist aus. Diese betrug bisher vier Tage, was durchaus wirklichkeitsfremd war und Prof. was nicht immer umgesetzt werden konnte und dann zu Sonderregeln führen musste. Wir weiten die Bestattungsfrist von vier auf zehn Tage aus, und das ist auch im Interesse der Angehörigen, die im Fall der Trauer mehr SiZeit bekommen, für die notwendigen Maßnahmen Sorge zu tragen. DaDarüber hinaus – das haben auch die Vorredner schon zwei hervorgehoben – unterstützen wir Eltern bei Totgeburten. für Damit tragen wir ihrer besonderen Trauer, ihrer schwieriund gen Situation, wenn sich Wünsche und Hoffnungen nicht erfüllt haben, Rechnung. Wir stellen im Gesetz klar, dass auch bei Totgeburten unter 500 Gramm und vor der 24. sie Schwangerschaftswoche Bestattungen möglich sind. Damit Seite setzen wir ein klares Signal für Eltern, die sich in Trauer Re- befinden. Wir stärken diese Eltern dadurch, dass Krankenhäuser beispielsweise verpflichtet werden, auch auf die Bestattung von tot geborenen Kindern hinzuwirken. Wir wollen mit dem Änderungsantrag auch noch einmal diese Möglichkeit für Mehrlingsgeburten, bei denen es zu einer Totgeburt kommt, besonders herausstellen. Das sind richtige Weiterentwicklungen eines Gesetzes, das sich – das hat unsere Evaluation ergeben – im Großen und Ganzen bewährt hat, weswegen auch kein Bedürfnis nach einer radikalen Veränderung besteht. Aus meiner Sicht entspricht der Gesetzentwurf der Landesregierung vor allem dem Primat der Würde des Menschen, die auch über den Tod hinausreicht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wahrt die Totenruhe, und er gestaltet unsere Friedhöfe auch in Zukunft als zentrale Gedenkorte aus, ohne dass ein Friedhofszwang für Beerdigungen statuiert wird. (Vereinzelter Beifall CDU) Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Sätze zum FDP-Entwurf sagen. Sehr geehrter Herr Promny, ich habe nicht den Eindruck, dass Hessen mit dem neuen Friedhofsund Bestattungsgesetz, das der Landtag vermutlich gleich beschließen wird, eine Schlusslichtrolle zwischen den Bundesländern einnimmt. Wir sind weiter gut vertreten mit einem modernen Friedhofs- und Bestattungsgesetz, auch im Ländervergleich. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Die Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf war aus meiner Sicht an Eindeutigkeit nicht zu überbieten – das haben Sie in Ihrer Rede ein bisschen geschlabbert –: (Heiterkeit Volker Richter (AfD)) Es gab ein vernichtendes Votum vieler Expertinnen und Experten für den Entwurf der FDP. Es ist auch erkennbar und es ist durchaus Ihr gutes Recht, dass der Entwurf, den Sie eingebracht haben, sehr stark an dem rheinland-pfälzischen Gesetz orientiert ist; das ist legitim. Aber ich will schon darauf hinweisen, dass es in Rheinland-Pfalz eine sehr streitige Diskussion über das dortige Gesetz gibt. Die Kirchen beispielsweise sind sehr kritisch gegenüber dem neuen Gesetz. Auch die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben sich sehr kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Sie befürchten eine Entwertung der Friedhöfe, und sie befürchten vor allen Dingen, dass Gebühren auf den Friedhöfen deutlich steigen werden, was eben nicht im Interesse der Menschen in Trauerfällen sein kann.
