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Sandra Weegels

AfD 30.09.2025 Sitzungen 21/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ich bin nicht von euch fort, sondern nur vorausgegangen“, das ist einer der vielen Verse, die man in Traueranzeigen für Verstorbene lesen kann. Sie sollen den Hinterbliebenen Trost spenden. Es handelt sich hierbei nicht nur um einen Vers, sondern vielmehr beschreibt diese Zeile die christlich-abendländliche Sichtweise auf Tod und Auferstehung. Der Gedanke, dass der Tod nicht endgültig ist und die Seele des Menschen dem Körper nur entweicht, tröstet viele Angehörige und hilft bei der Trauerbewältigung. Hinzu kommt die Möglichkeit, auf den Friedhof oder in den Friedwald zu gehen. Dort findet man den Platz, an dem der Mensch seine würdevolle letzte Ruhestätte gefunden hat, und zwar nicht nur für die unmittelbaren Angehörigen, sondern auch für Freunde, Kollegen und weitere Menschen, die des Verstorbenen öffentlich gedenken möchten. Das Gedenken an die Toten ist Teil unserer Kultur und Tradition. In einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wurde treffend formuliert, dass Gesetzesanträge wie der der FDP-Fraktion dafür sorgen könnten, dass der Tod aus der Öffentlichkeit zunehmend verschwindet, indem, wie jüngst in Rheinland-Pfalz geschehen, zum Beispiel Ascheteilung möglich werden soll. Der verstorbene Mensch soll als Schmuckstück getragen werden oder in einer Urne auf dem Kaminsims stehen können. Als wäre das noch nicht genug, fordert die FDP-Fraktion noch private Begräbnisplätze und Flussbestattungen. Die Beerdigungen werden damit privat. Der verstorbene Mensch verschwindet für die Öffentlichkeit im Nichts. Wenn man sich dann noch vorstellt, was mit einer Urne oder einem Schmuckstück passieren kann, wenn der nächste Angehörige die Urne auf dem Kamin schlichtweg nicht mehr schön findet oder, Generationen später, Urnen und Schmuckstücke auf dem Dachboden oder in einer Kiste im Keller landen, fragt man sich dann auch vielleicht als jemand, der keiner Konfession angehört, was das noch mit Totenruhe und vor allem mit der Würde der Verstorbenen zu tun hat. (Beifall AfD) An dieser Stelle ist es passend, das Positionspapier des Verbands für Gedenkkultur anzuführen. Denn darin weist er noch einmal ausdrücklich auf die Wichtigkeit des Friedhofszwangs hin, indem er herausstellt, dass die Aufnahme des Friedhofs in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2020 gerade dazu verpflichtet, diesen Ort der Trauer und der Trauerbewältigung zu erhalten und zu pflegen. Immer mehr alternative Bestattungsmöglichkeiten zu legalisieren, hilft dabei nicht. Wörtlich beschreibt diese Vorgehensweise am besten das folgende Zitat aus dem Positionspapier: Wer die Friedhofspflicht aufhebt, privatisiert die Totenruhe. So nachvollziehbar der Gedanke für manchen auch sein mag, die sterblichen Überreste des Liebsten im Wohnraum stehen zu haben oder in einem Kettenanhänger nah am Herzen zu tragen: Was passiert denn bei einem Verlust der Urne oder des Schmuckstücks? Was passiert – das kommt leider viel zu oft vor – bei Familienstreitigkeiten nach dem Tod eines Verwandten? Was passiert, wenn Teile der Nachkommen anderen Verwandten den Zugang zu dem privaten Aufbewahrungsort verweigern? Die Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen. All diese Bedenken wurden auch von der weit überwiegenden Anzahl der Sachverständigen geteilt. Festzuhalten bleibt: Bei einer tiefer gehenden Beschäftigung mit dem Thema ist leider allzu schnell Schluss mit der vermeintlichen Romantik. Dennoch kann die Politik nur mutmaßen, wie eine Gesellschaft damit umzugehen vermag, wenn sich der Einzelne zum einen gar nicht einmal mit dem Tod beschäftigen möchte – schon gar nicht mit dem eigenen –, und zum anderen notgedrungen Entscheidungen zur eigenen Beerdigung trifft, die mehr von Pragmatismus und Wirtschaftlichkeit als von kultureller Identität und Trauerbedürfnissen geprägt sind. Wer sich mit der Thematik nicht oder rein nach individuellen Wünschen orientiert beschäftigt, trifft möglicherweise nicht immer die richtigen Entscheidungen. (Beifall AfD) Ich bekenne offen, dass die AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz eine andere Entscheidung getroffen hat, als wir dies heute tun werden. Das ist weder verwerflich noch angesichts der Thematik ungewöhnlich. Es zeigt aber eines in aller Deutlichkeit: Was gebraucht wird, ist eine breite und ausführliche gesellschaftliche Debatte in Hessen, die auf allen Ebenen geführt wird. Erst nach dem Führen dieser Debatte kann man schlussfolgern, ob und welche Liberalisierungen sinnvoll und angezeigt sind. In dem Kontext ist es sicherlich auch erforderlich, dass die Politik die Debatte anstößt, aber nicht schon Fakten schafft, bevor es überhaupt zu dieser Debatte gekommen ist. Das ist der große und zentrale Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion: Es wird die völlige Liberalisierung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes gefordert. Dabei werden die Gefahren, die in so einer Novellierung liegen, aber völlig ausgeblendet. Da bleibt nur, den Appell der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu zitieren: „Wenn es um die Gesetzgebung für den Umgang mit den Toten geht, sind Besonnenheit und Zurückhaltung besonders nötig. Der Tod ist schon radikal genug.“ Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion müssen wir deshalb ablehnen. Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf den entwurf der Landesregierung eingehen. Er ist maßvoll was die Thematik der Sternenkinder anbetrifft, geboten. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf men.

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