Christoph Sippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beerdigungs- und Trauerkultur in Hessen hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Während Familien früher überwiegend unter einem Dach wohnten und die Grabpflege leicht möglich war, sind heute weite Distanzen und keine regelmäßigen Besuche bei der Familie leider eher die Regel. Der Weg bewegt sich weiter weg von der klassischen Bestattung im Sarg mit Grabstein hin zu Urnengräbern, Bestattungswäldern oder Seebestattungen. Ja, die Menschen wünschen sich auch mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten der Bestattungsart. Dieser Entwicklung müssen auch wir als Gesetzgeber Rechnung tragen und einen guten Kompromiss zwischen dem Wunsch der Angehörigen und natürlich der verstorbenen Person auf der einen Seite und der Umsetzbarkeit und der öffentlichen Ordnung auf der anderen Seite finden. In den vergangenen Jahren haben andere Bundesländer ihre Friedhofs- und Bestattungsgesetze novelliert. Rheinland-Pfalz hat – wie es in der einen oder anderen Lesung hier im Parlament schon Thema war – erst kürzlich das entsprechende Gesetz geändert und dabei sehr moderne und an den Wünschen der Bevölkerung ausgerichtete Regelungen umgesetzt. Immer wieder wünschen sich Angehörige beispielsweise, dass sie einen Teil der Asche ihrer Verstorbenen mit nach Hause nehmen können und dort verwahren dürfen, um den Abschied zu vereinfachen. Die Trauerzeit und die Trauerart sind bei jedem Menschen individuell. Wir als Gesetzgeber sollten den Menschen hier nicht auch noch Vorgaben machen, welche den Verlust eines geliebten Menschen noch schwieriger machen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen beispielsweise, dass Menschen eine Urne, wenn einige Zeit der Trauer verstrichen ist, trotzdem auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald beisetzen. In den schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden haben sich die Kirchen sehr zugewandt zur Bestattungsform der Beerdigung gezeigt. Hier hätte ich mir auch von Hessen einige modernere Regelungen gewünscht. Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten hat gute Anleitungen aus Rheinland-Pfalz berücksichtigt und ist eine sehr gute Lösung, um den Wünschen der Verstorbenen und der Angehörigen Rechnung zu tragen. Klar ist aber auch, die Trauerzeit und die Trauerart sind bei jedem Menschen individuell. Wir als Gesetzgeber sollten den Menschen nicht auch noch Vorgaben machen, welche den Verlust eines geliebten Menschen noch schwieriger machen. Aber genug Lob für die FDP, ich will auch noch ein bisschen Lob zum Gesetzentwurf der Landesregierung verteilen. Die Regelungslücken zur Beisetzung von Sternenkindern, zu denen wir im Plenum vor einiger Zeit auch schon debattiert haben, werden jetzt endlich geschlossen. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für die betroffenen Familien; (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie kraten und vereinzelt SPD) denn wir unterstützen hiermit die Familien in schwersten Stunden. Im Änderungsantrag finden hier Anregung der Anzuhörenden – Kollegin Kunz-Strueder darauf eingegangen – noch wichtige Klarstellungen statt. Ein bei den Bestatterinnen und Bestattern immer aufkommendes Thema ist die Frist, bis wann die tung spätestens zu vollziehen ist. Diese soll durch Gesetzentwurf auf zehn Tage verlängert werden. Das den Bestatterinnen und Bestattern, aber auch den rigen bei den Vorbereitungen und bei der Trauerphase, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Ich komme zum Schluss und möchte Ihnen – auch persönlicher Erfahrung – etwas auf den Weg geben mich dem Appell der Kollegin Kunz-Strueder anschließen. Regeln Sie den Ablauf und die Wünsche Ihrer Beerdigung bereits frühzeitig, und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Im Fall der Fälle ist es immer gut, zu wissen, die verstorbene Person eigentlich wollte. Das nimmt Last von den Angehörigen. Wir GRÜNE stehen für mehr Wahlfreiheit und Bevormundung in diesem Bereich und stimmen hier vorliegenden Gesetzentwürfen zu. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Holschuh (SPD))
