Cirsten Kunz-Strueder
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So viel wie in den letzten Wochen habe ich selten über Bestattungen gesprochen. Auch diesmal stelle die ich wieder meinen Appell an den Anfang: Reden Sie darSam- über, wie Sie bestattet werden wollen, potenzielle Betroffene und potenzielle Hinterbliebene, damit die Bestattung klar ist, damit klar ist, ob und welchen Trauerort es geben was soll. im Dieses Gespräch ist wichtig, genauso wichtig wie die Anhörung, die einiges klargestellt hat und die uns dazu bewogen hat, den nun vorliegenden Änderungsantrag vorzulegen. die Ich hoffe, dass der vorliegende Gesetzentwurf die im wissen, Ausschuss angekündigte Zustimmung findet, und ich hoffe auch, dass unser Änderungsantrag diese breite Zustimmung finden wird. Denen, die besorgt sind, wenn wir Gediese setze mit einem Auslaufdatum versehen, sei gesagt, dass es gut ist, immer wieder einmal hinzuschauen, zu schauen, ob es Neues gibt, quasi einen festen Wiedervorlagetermin zu geben. werden So ist das hier geschehen, und so kommt das Thema Digitalisierung auch in unserem Änderungsantrag vor. Die Leisind chenschauscheine aus Papier werden demnächst eventuell Kultur, der Vergangenheit angehören. Wenn es so weit ist, dass Unländerübergreifend ein Muster erarbeitet wurde, können wir das in Hessen sofort umsetzen. nur unserer Das ist gut für die, die es betrifft, die lange warten müsGenera- sen. Ich habe mir von einem Standesbeamten sagen lassen, in dass das hoffentlich vieles erleichtert, wenn man der Unterschrift nicht mehr hinterherlaufen muss, weil es digital signiert ist. der (Beifall SPD, vereinzelt CDU, Freie Demokraten unseren und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜdiese NEN)) Außerdem wurde beispielsweise der Hinweis aus der Aninfrahörung aufgenommen, das Wort „Hirntod“ aus der Definiaus tion des Leichenbegriffs zu streichen. Wir, das Land Hesindisen, waren damit ohnehin deutschlandweit eine Ausnahme; denn, werden Hirntote als Leichen definiert, werden sie ist bestattungspflichtig und die Entnahme von Organen oder Gewebe für Transplantationszwecke somit rechtlich fragwürdig. Das soll nicht länger so sein. Lan- Wir haben dem Wunsch der Kommunen, der in der Anhöentwi- rung durch die Spitzenverbände geäußert wurde, Rechnung Ange- getragen, die nun die Möglichkeit bekommen, in ihren Gebührensatzungen sorgepflichtige Personen als gebührenwir pflichtige Personen zu bestimmen. Die erfolgte Anhörung war also ein Abgleich mit der Praxis: Erreichen wir das, was wir erreichen wollen? Vereinfachen wir das, was wir vereinfachen wollen? Erfolgt die gewünschte Klarstellung, und haben wir alles auf dem Schirm? Ich hatte das Beispiel mit dem Hirntod schon erwähnt. Wir sind kein Transplantationsteam, wir wissen das nicht; es ist gut, wenn wir solche Hinweise erhalten. Es ist wichtig, Expertinnen und Experten, Bestatterinnen und Bestatter, Ärzte, die Stimme der kommunalen Familie zu hören. Aber es ist auch wichtig, Betroffene zu hören. Auch beim Thema Sternenkinder gibt es noch eine Änderung, eine weitere Klarstellung; denn nicht alle Zwillingsgeschwister kommen lebend zur Welt, und so soll bei der Geburt des lebenden Kindes auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass das Sternenzwillingsgeschwisterkind beigesetzt werden kann. Auch hier leiden Eltern, auch hier wird getrauert, und auch hier braucht es – wenn gewollt – einen Trauerort. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich hatte – wie viele andere an diesem Pult – schon betont, wie wichtig das Thema Sternenkinder für uns, für die SPD-Fraktion ist. Es ist gut, dass wir das noch einmal nachschärfen und klarstellen; denn, auch wenn das gemeint war, haben sich die Betroffenen eine weitere Klarstellung gewünscht. Es ist gut, dass wir das tun. Darüber hinaus möchte ich – weil es auch schon im ursprünglichen Entwurf enthalten war – noch einmal drei Punkte hervorheben: Klarstellung und Gleichstellung von Adoptiveltern und Adoptivkindern als Eltern und Kinder, Bestattungsfristen, die in die Lebenswirklichkeit passen, und die Betonung der Professionalisierung der Leichenschau. Dazu hatte ich in der ersten Lesung schon einiges gesagt. Ich wiederhole: Wir schaffen Klarheit für die, die den Verlust eines lieben Menschen erleiden, und für die, die sie dabei begleiten. Noch einmal richte ich meinen ausdrücklichen Dank an die Bestatterinnen und Bestatter, die mit Rat und Tat und Kenntnis der Rechtslage denen zur Seite stehen, die ihre schwersten Stunden ertragen. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Zum Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten zur Modernisierung des Friedhofswesens und zur Erweiterung individueller Bestattungsformen habe ich im letzten Plenum schon einiges gesagt. Ich greife erneut auf, dass mir der breite Diskurs fehlt, keine Einzelmeinung, sondern das, was wir alle wirklich miteinander für unsere Gesellschaft wollen, die von einer ganz eigenen Friedhofskultur geprägt ist, für uns selbst, für die Einzelnen, eben dann, wenn es sehr konkret wird. Wir bleiben an dieser Stelle bei unserer ablehnenden Haltung. Zu unserem Änderungsantrag hoffe ich auf breite Zustimmung. – Ich bedanke mich für die sehr gute und sehr sachliche Beratung hier und auch im Ausschuss. Vielen Dank dafür. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
