Alexander Bauer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft wandelt sich. Feuerbestattungen machen inzwischen rund 80 % aller Beisetzungen aus. Pflegefreie Gräber sind im Trend, und Familien leben längst nicht mehr Tür an Tür, sondern oft über Städte und Länder verstreut. All das verändert unsere Bestattungskultur. Doch eines bleibt unverrückbar: Die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod. Genau deshalb ist das Friedhofs- und Bestattungsgesetz so bedeutsam. Es ist der Rahmen, der die Würde schützt, Ordnung gewährleistet und Gemeinschaft ermöglicht. Die Evaluation hat gezeigt: Dieses Gesetz hat sich bewährt. Es braucht keine radikale Neuausrichtung, sondern eine behutsame, praxisnahe Weiterentwicklung. Wir brauchen mehr Qualität bei der zweiten Leichenschau. Künftig dürfen nur noch Fachärztinnen und Fachärzte der Rechtsmedizin diese Aufgabe übernehmen. Das ist eine behutsame Fortentwicklung. Die Würde der Eltern von Sternenkindern wird gestärkt. Die Eltern tragen eine schwere Last. Sie bekommen nun das Recht, ihr Kind würdig zu bestatten, und die Kliniken müssen aktiv darauf hinweisen. Meine Damen und Herren, das ist mehr als ein Paragraf. Das ist Menschlichkeit im Gesetz. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Klare Zuständigkeiten. Wenn Angehörige fehlen oder nicht handeln können, regeln Einrichtungen oder Kommunen die Bestattung. Mehr Zeit für Abschied. Die Bestattungsfrist wird von 96 Stunden auf zehn Tage verlängert. Damit gewinnen Angehörige Raum für Trauer und Organisation, während religiös gebotene schnelle Bestattungen weiterhin möglich bleiben. Darüber hinaus bringen wir mit unserem Änderungsantrag von CDU und SPD zusätzliche Verbesserungen ein. streichen den Begriff „Hirntod“, weil er transplantationsrechtlich ist und bestattungsrechtlich nicht erforderlich Wir ermöglichen die digitale Ausstellung von Todesbescheinigungen, Leichenschauscheinen und Leichenpässen. Das spart Zeit und entlastet Angehörige und Bestatter. Meine Damen und Herren, wir geben den Kommunen eine eindeutige Rechtsgrundlage, um Gebührenpflichtige klar zu bestimmen – ein zentrales Anliegen der Kommunalen Spitzenverbände. Das alles sind Maßnahmen, die zeigen: Wir handeln antwortungsvoll, wir entlasten die Praxis, und wir den Menschen in den Mittelpunkt unseres Gesetzgebungsverfahrens. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, ganz anders ist das, was FDP möchte. Was dort vorgeschlagen wird, ist ein melsurium von Experimenten. Die Herausgabe von Urnen an Privatpersonen. Doch geschieht mit einer Urne im Falle eines Familienstreits? Wer garantiert das Totengedenken, wenn eine Urne Wohnzimmer verschwindet oder beim Umzug mitwandert? Hier ist die Totenruhe gefährdet, und auch die Trauerkultur droht zu zerbrechen. Das allgemeine Zulassen von Tuchbestattungen, wie es FDP fordert. Meine Damen und Herren, wir alle dass ohne Sauerstoffzufuhr ein Leichnam nicht vollständig verwest. Nach zehn Tagen wäre eine Bestattung hygienisch unzumutbar. Nicht von ungefähr haben Fachverbände Forderung als „wenig durchdacht“ zurückgewiesen. Wir wollen auch keine Flussbestattungen mitten zwischen Tankschiffen. Mit Würde hat das nichts zu tun. Sie von Sachverständigen ebenfalls kategorisch abgelehnt. Auch die Kirchen haben es klar benannt: Friedhöfe nicht nur Orte der Beisetzung. Sie sind Orte der des Erinnerns und des gemeinschaftlichen Gedenkens. sere Friedhofskultur ist seit 2020 Teil des immateriellen UNESCO-Kulturerbes. Friedhöfe sind eben mehr als Verwaltungsflächen für Bestattungen. Sie sind Teil städtischen Kultur. Sie sind Verbindungsglied für tionen. Sie sind teilweise auch wertvolle Grünflächen den Kommunen. Meine Damen und Herren, sie sind auch ein Ort Gleichheit. Im Tod gibt es keine Unterschiede zwischen Arm und Reich, zwischen Alt und Jung. Auf Friedhöfen ruhen sie Seit an Seit. Diese Gleichheit, Würde, ist unverzichtbar. Wer dagegen auf Individualisierung bis ins Extreme setzt, stellt diese Gleichheit ge. Anything goes, Urnen im Wohnzimmer, Diamant Asche, bald vielleicht Bestattungen im All – das mag viduell reizvoll wirken, aber es zerreißt das gemeinsame Fundament. Der Mensch ist mehr als Privatbesitz. Er Teil einer Gemeinschaft, auch über den Tod hinaus. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, mit den Vorschlägen der desregierung und mit unserem Änderungsantrag ckeln wir das Gesetz behutsam weiter. Wir geben hörigen Sicherheit. Wir geben Eltern von Sternenkindern Würde. Wir entlasten Kommunen und Bestatter, und stärken unsere Friedhofskultur – ein Erbe, das uns alle Wir verbindet und das uns Orientierung gibt. Meine Damen und Herren, wir schaffen ein modernes, praist. xisnahes und menschliches Bestattungsrecht in Hessen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) auch
