Heike Hofmann
Ich kann das gerne noch einmal erläutern. Diese Unterstützung des Landesjugendamtes zur Förderung der Zusammenarbeit der öffentlichen und freien Träger, aber auch der Jugendämter an sich, erfolgt auf die unterschiedlichste Art und Weise: durch entsprechende Projekte, die ich genannt habe – Sie wissen, dass das Thema inklusive Jugendarbeit und Jugendhilfe eines der zentralen aktuellen Themen ist; siehe auch bundesgesetzliche Vorhaben –, des Weiteren nicht nur durch die Projekte, die wir exemplarisch fördern, sondern auch durch den regelmäßigen Austausch, etwa im Rahmen des Landesjugendhilfeausschusses und der Fachausschüsse, die selbst Teile des Landesjugendamtes sind. Hinzu kommen die beratende Mitwirkung des Landesjugendamtes in unterschiedlichen kommunalen Arbeitskreisen sowie die Teilnahme mit Gaststatus an der Jugendhilfekommission selbst. Im Rahmen der Aufsicht über stationäre bzw. teilstationäre Einrichtungen, wie bereits erläutert, bestehen eine Landesarbeitsgemeinschaft Heimaufsicht und Regionalgruppen Heimaufsicht zur Beratung und Abstimmung gemeinsamer Fragestellungen und finden gemeinsame Fachberatungen und Veranstaltungen des Landesjugendamtes und der Jugendämter statt. Das Landesjugendamt wirkt auch beratend in der LAG Heimerziehung mit, einer Arbeitsgemeinschaft freier Träger. Ich finde es ganz wichtig, dass in dem Jugendhilfesystem mit den vielfältigsten Herausforderungen die verschiedenen Player, die öffentlichen und freien Träger, auf den verschiedenen Ebenen engstens zusammenarbeiten, sich abstimmen, sich beraten – aber nicht nur auf dieser Ebene, sondern auch auf der Landes- bis zur Bundesebene, wo wir uns permanent einbringen, über die Ländergrenzen hinweg mit dem Bund beraten, welche gemeinsamen Schritte wir weiter unternehmen.
