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Astrid Wallmann

30.09.2025 Sitzungen 21/48

Danke schön. – In Vertretung des Ministers erteile ich Herrn Staatssekretär Sönmez für das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär. Umut Sönmez, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete Walther, die Finanzierung des Vorhabens Regionaltangente West erfolgt auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, für das gemäß § 10 Absatz 1 GVFG ab dem Jahr 2025 jährlich 2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen; ab dem Jahr 2026 werden die Mittel jährlich um 1,8 % erhöht. Das heißt, entsprechend der gesetzlich geregelten Finanzierung des Bundesprogramms – auch in den Folgejahren – stehen grundsätzlich ausreichend Mittel für die Finanzierung der ins Bundesprogramm aufgenommenen Vorhaben zur Verfügung. Die Auszahlung der Mittel für die bereits in das Bundesprogramm aufgenommenen Vorhaben erfolgt entsprechend dem Baufortschritt fortlaufend. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Bauvorhabens Regionaltangente West bzw. der im Bau befindlichen Abschnitte wurden diese in die sogenannte Kategorie A des GVFG aufgenommen. Hierdurch ist zum einen die Förderung des Vorhabens im Rahmen des GVFG gesichert, zum anderen bestätigt der Bund hierdurch auch, dass das Vorhaben in besonderer Weise umsetzungswürdig ist. Im Falle von Kostenerhöhungen können seitens der Vorhabenträger, wie hier der RTW GmbH, Kostenerhöhungsanträge gestellt werden. Diese führen entsprechend den geregelten Antragsverfahren und Bewilligungen zu einer Erhöhung der in die Kategorie A aufgenommenen Fördersumme sowie der Komplementärfinanzierung des Landes. Die Komplementärfinanzierung des Landes erfolgt auf der Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes, dessen jährliche Mittelbereitstellung ebenfalls gesetzlich geregelt ist.

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