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Astrid Wallmann

30.09.2025 Sitzungen 21/48

Vielen Dank. – Das Wort hat der zuständige Staatssekretär, Herr Sönmez. Umut Sönmez, Staatssekretär im Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Gern antworte ich Ihre Frage. Das Land Hessen ist seit 1. Januar 2021 nicht mehr für die Bundesautobahnen Hessen zuständig. Die Zuständigkeit für Planung, Bau, trieb und als Straßenverkehrsbehörde der Bundesautobahnen ist auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Dennoch setzt sich der Minister selbstredend für die kehrssicherheit der Menschen in Hessen ein. Auf Nachfrage unseres Hauses hat die Autobahn des Bundes bestätigt, dass auf der Verbindungsrampe der A 49 auf die A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt am eine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Hierzu wurden im Rahmen der Arbeit der Unfallkommission Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. So ist seit Anfang April eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde auf der Rampe zur in Richtung Frankfurt am Main angeordnet. Da die pe weiterhin eine Unfallauffälligkeit aufwies, hat sich Autobahn GmbH des Bundes in enger Abstimmung der zuständigen Polizei dafür entschieden, aus der richtung Homberg (Ohm) eine zusätzliche Beschränkung auf 120 Stundenkilometer anzuordnen. Zusätzlich Kurvenleittafeln angeordnet, die in Kürze aufgestellt den sollen. Es handelt sich nach Aussage der Autobahn GmbH um diese eine Unfallhäufungsstelle auf der neu in genommenen A 49. Eine weitere Unfallhäufungsstelle -linie ist der Autobahn GmbH nicht bekannt.

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