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Dr. Sonja Optendrenk

30.09.2025 Sitzungen 21/48

Wie vorhin bereits ausgeführt, braucht man zunächst einmal eine ärztliche Verordnung, um die Angebote überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Zumindest bei den VaterMutter-Kind-Kuren ist das so. Es ist natürlich auch Aufgabe der Hausärztinnen und Hausärzte, darauf hinzuweisen, dass auch Väter einen Anspruch haben. Ich glaube, da müssen wir noch mehr tun. Im Übrigen beraten die Müttergenesungswerke und die Beratungsstellen natürlich offen. Es gibt keine Vorgabe, in eine bestimmte Richtung zu beraten. Oftmals sind halt alleinerziehende Mütter betroffen. Daher erkenne ich kein Ungleichgewicht. Für die pflegenden Angehörigen gibt es darüber hinaus die Pflegestützpunkte, die dazu ebenfalls beraten können.

Protokoll ↗