Dr. Sonja Optendrenk
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Sippel, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Frage, die mir die Möglichkeit gibt, den Beratungsstellen des Müttergenesungswerks für ihre Arbeit zu danken. Sie leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag dazu, dass Mütter, Väter und pflegende Angehörige in Hessen die notwendige Unterstützung erhalten. (Beifall Annette Wetekam (CDU)) Familien leisten einen unglaublichen Beitrag für die Gesellschaft, indem sie aufeinander achten. Sie tragen viel Verantwortung und in einigen Lebensphasen auch Lasten. Umso wichtiger ist es, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten. Hierzu leisten die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks ihren Beitrag, indem sie Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen kostenlose und vertrauliche Beratung anbieten. Sie unterstützen bei der Antragstellung sowie bei der Klinikvermittlung. Zudem begleiten sie während und nach einer Maßnahme und verweisen bei Bedarf auf weitere Hilfsangebote wie Erziehungsberatung oder psychosoziale Unterstützung. Die Leistungen, zu denen die Beratungsstellen beraten, sind bundesgesetzlich geregelt. Die Leistungen, die sie erhalten, sind freiwillige Leistungen des Landes. Nach §§ 24 und 41 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, die auch in Form einer Eltern-Kind-Maßnahme erbracht werden können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist eine ärztliche Verordnung. Die stationären Angebote in diesen Einrichtungen sind fester Bestandteil der Rehabilitation und werden durch die Träger sowie die Krankenkassen bereitgestellt. Über diese bundesrechtlichen Regelungen hinaus ist es der Landesregierung ein Anliegen, die präventiven Strukturen im Bereich der Eltern-Kind-Kuren zu stärken. Hierzu werden die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks jährlich mit 200.000 Euro gefördert. Ziel der Landesregierung ist es, Familien in Belastungssituationen niederschwellig, umfassend und ganzheitlich zu unterstützen. Die Fördermittel wurden in den vergangenen Jahren verstetigt, um die Kontinuität dieser Strukturen zu sichern.
