Prof. Dr. Roman Poseck
Zu Nein. eine (Zurufe Freie Demokraten: Oh!) naIch will für diese Landesregierung festhalten, dass Anfradamit gen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, von welcher Fraktikann. bei on die Anfrage kommt. Dabei spielt es auch keine Rolle, welche Fragen gestellt werden. Antworten werden immer so gegeben, wie es uns jedenfalls möglich ist. Zahlen (Zuruf AfD: Also schlecht!) jedenIch will mich an dieser Stelle ausdrücklich auch bei den vielen Behörden bedanken, die wir einbeziehen, wenn es um die Beantwortung von Anfragen geht. Das sind beispielsweise Polizeibehörden, Schulen, Justizbehörden, GeSeprichte und Hochschulen. Bei sehr vielen Anfragen können Davon nicht wir alleine Antworten geben, sondern wir brauchen von Beteiligungen der Geschäftsbereiche. Dort verursachen diese Anfragen viel Arbeit. Das gehört in einer Demokratie dazu. Das betone ich ausdrücklich. Ich möchte aber dieses Bemühen der Bediensteten des Landes Hessen um eine vielen sachgerechte und pünktliche Beantwortung dieser vielen Anfragen ausdrücklich hervorheben. Das (Beifall CDU und SPD) Selbstverständlich gibt es immer wieder Grenzen. Die hat es immer gegeben. Wir können keine Daten liefern, die wir nicht haben. Natürlich gibt es auch bei der händischen diese Auswertung Grenzen des Aufwandes. Außerdem müssen wir Persönlichkeitsrechte achten. Sie von der AfD wollen immer Vornamen von bestimmten Straftätern wissen. Ich 90/DIE habe Ihnen dazu im Ausschuss gesagt, dass ich insoweit Bedenken im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte habe, Hinterberaten, (Dr. Frank Grobe (AfD): Warum haben die anderen das nicht? – Sandra Weegels (AfD): NRW nicht! – StelWeitere Zurufe AfD) (Taunus) weil ich nicht konkrete Täter im Hessischen Landtag offenNi- legen kann. Es ist natürlich auch nicht Aufgabe der Landesregierung, Rechtsgutachten zu erstellen. Wenn Sie sich die Große Anfrage anschauen, die dieser Debatte zugrunde liegt, dann finden Sie dort zahlreiche Fragen an die Landesregierung, wie sie diese rechtliche Lage bewertet, wie sie jene verfassungsrechtliche Lage bewertet. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, ein Rechtsgutachten zu erstellen und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu bewerten. Für verfassungsgerichtliche Fragen sind bei uns grundsätzlich Gerichte zuständig und eben nicht die Landesregierung. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen zu, dass die Hessische Landesregierung Ihre Rechte weiter sehr ernst nimmt, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, Ihre Fragen vollständig, sorgfältig und zeitgerecht zu beantworten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD – Zuruf: Schwach!)
