Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Müller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will als Erstes feststellen: Der Kormoranbestand hat sich stabilisiert und darf nicht mehr aufs Spiel gesetzt werden. Insofern sehen wir sehr kritisch, was das Landwirtschaftsministerium mit einer neuen Kormoranverordnung vorhat. Zurzeit wird der Spielraum, den der Schutzstatus aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union zur Verfügung stellt, mit einem Erlass geregelt. Er stammt aus dem Jahr 2019. Unserer Einschätzung nach reicht das vollkommen aus. Insbesondere die gewerblichen Fischereibetriebe können mit dem dort geregelten Umgang, auch mit möglichen Abschüssen, gut umgehen. Das größte Problem für die Fischereibetriebe bereiten anscheinend aber die durchziehenden Kormorane. Dieses Problem wird mit weiteren Abschüssen nicht gelöst werden. Abschüsse, die nicht zur Problemlösung beitragen, bringen nur Unruhe und Stress in die Vogelwelt. Das sollte unbedingt vermieden werden. Wenn überhaupt, dann sollten wir über Unterstützungsmaßnahmen für die gewerblichen Fischereibetriebe nachdenken, damit sie entsprechende Schutzmaßnahmen bewerkstelligen können. Wenn es um den Kormoran geht, wird gern der Einfluss hinsichtlich bedrohter Arten adressiert. Das macht der Antrag der AfD-Fraktion. Herr Ziegler hat auch darauf hingewiesen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, dass es um die Biodiversität in unseren Fließgewässern und Binnenseen nicht gut steht. Das liegt nicht am Kormoran. Vielmehr liegt es an der Art und Weise, wie wir mit unseren Gewässern in der Vergangenheit umgegangen sind. Der mangelhafte Zustand ist ausreichend dokumentiert. Es kam zu Begradigungen, zur Vernachlässigung der Randbereiche und zu mangelhafter Beschattung. Nicht zuletzt gab es die unbeabsichtigte Verschmutzung durch die intensive Landwirtschaft. Das sind die Ursachen für die Bedrohung der Artenvielfalt in Flüssen und Seen. Da wieder umzusteuern, ist mühsam. Das kann aber auch erfolgreich sein, wie das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ zeigt. Dieses schon unter Umweltministerin Hinz im Jahr 2019 ins Leben gerufene Programm zeigt sehr eindrucksvoll, wie die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe mitgenommen werden können. Das Programm ist 2022 noch einmal verlängert worden. Im Jahr 2024 ist dieses erfolgreiche Programm im Rahmen der UNO-Dekade zur Wiederherstellung der Ökosysteme mit einem Preis ausgezeichnet worden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ zeigt eindrucksvoll, wie wertvoller Lebensraum in unseren Gewässern wiederhergestellt werden kann. Der Antrag der AfDFraktion ist in diesem Zusammenhang und überhaupt einfach nur überflüssig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das muss ich so sagen. – Danke.
