FahrStephan Grüger
hat das Ich komme aus dem Westerwald. – Herr Präsident – vielen Dank für die freundliche Ansage –, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um die EU-Verordnung weg 2017/1151, die das OBFCM-Verfahren genau regelt. Von Beidaher gesehen, reden wir über eine EU-Verordnung, die schon ein bisschen älter ist. Das heißt, vor acht Jahren wäre der Zeitpunkt gewesen, sich darum zu kümmern und Fahrversich Gedanken darüber zu machen. Aber es ist schon gut, dass wir jetzt einmal darüber reden. Sie Eigentlich ist das Entscheidende schon gesagt worden. In Miss§ 2 Absatz 4 Kfz-EEV ist eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erhebung formuliert. Die Daten werden in der Regel bei einer Hauptuntersuchung ausgelesen. Jeder und jede kann bei der Hauptuntersuchung sagen: Ich möchte nicht, dass die Daten ausgelesen werden. – Dann werden anderer die Daten auch nicht ausgelesen. Da ist die DatenschutzGrundverordnung bereits vorbildlich umgesetzt worden. Von daher gesehen, gibt es hier eigentlich kein Problem; eine in- es sei denn, man versucht, eines zu schaffen, indem man hindert behauptet, die böse EU habe wieder irgendetwas ganz Böses gemacht. StraDer Die Grundidee der Kommission war, die Verbraucherinnen per und Verbraucher zu schützen. In der Tat geht es hier um zu die Frage, wie realistisch die Verbrauchswerte, die von der Automobilindustrie angegeben werden, im Vergleich zum gäbe realen Verbrauch sind. Um das festzustellen, sollen Daten erhoben werden. Wir sind der Meinung, dass es aller Ehren wert ist, dass diese Art von Verbraucherschutz von der EU noch vorangetrieben wird. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Notnut- Wir alle wissen, dass die Verbrauchswerte, die von der Automobilindustrie angegeben werden, manchmal sehr fantasievoll sind. Um sie an der Realität zu messen, dafür werden diese Daten erhoben. Die Daten werden nicht fein ziseliert erhoben, sondern es wird immer der Verbrauch über die gesamte bisherige Lebensdauer im Verhältnis zu Art und Größe eines Fahrzeugs und zum CO -Ausstoß gemessen. Von daher kann das Fahrverhalten und dergleichen aus diesen Daten überhaupt nicht abgeleitet werden. Wie gesagt, es gibt außerdem die Möglichkeit des Widerspruchs. Deshalb ist es dankenswert, dass wir heute darüber reden; denn vielleicht bekommt der eine oder andere jetzt mit, dass er bzw. sie widersprechen kann. Insofern kann man dafür nur werben. Jede Bürgerin, jeder Bürger soll selbst entscheiden, ob er bzw. sie widersprechen will. Wie gesagt, es geht nur um Neufahrzeuge, die diese technische Möglichkeit überhaupt haben. Das ist erst seit 2021 der Fall. Das heißt, wer einen alten Gebrauchtwagen fährt, wie ich es tue, der ist davon überhaupt nicht betroffen. Das sind, wenn ich es richtig sehe, nach wie vor die meisten von uns. Die meisten Deutschen fahren keinen Neuwagen, der 2021 oder später zugelassen worden ist. Von daher ist das ein Problem, das erst in der Zukunft auftreten wird. Es lohnt sich natürlich, darüber einmal zu reden; aber die Aufregung, die hier verbreitet wird, und der Furor, mit dem hier gegen die EU-Verordnung polemisiert wird, haben nichts mit der Realität zu tun und stehen in keinem Verhältnis zu dem, worüber wir tatsächlich reden. Es geht um den Verbraucherschutz, und wir befürworten die Verbraucherschutzbemühungen der EU-Kommission. Wir sind der Meinung, dass das hier alles datenschutzkonform geregelt ist, und sehen von daher auch keinen Änderungsbedarf. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
