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Julia Herz

GRÜNE 10.09.2025 Sitzungen 21/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil die Frage, wer an Wahlen teilnehmen darf, für die Demokratie zentral ist, möchte ich für meine Fraktion die dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16-Jährige und 17-Jährige sollten bei Kommunalwahlen wählen dürfen. Das ist die Position der GRÜNEN. Und da bitte sind sich fast alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Juristinnen und Juristen, Politikerinnen und Politiker, Verbände und auch Bundesländer einig. Nur eine demokratische Partei hält Jugendliche verzweifelt auf Abstand zur Demokratie, die CDU. Ar- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf PleCDU: Das stimmt doch gar nicht!) Nach der letzten Debatte im Landtag haben wir uns im Ausschuss von zahlreichen Expertinnen und Experten beraten lassen. Das Ergebnis war auch hier wieder das gleiche: Fast alle Sachverständigen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl unter entwicklungspsychologischen als auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Absenkung des aktiven Wahlalters geboten ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir Fakt ist: 16-Jährige sind alt genug, um zu wählen. Sie sind die politisch hoch interessiert. Sie treffen ebenso reflektierte Wahlentscheidungen. Sie sind nicht stärker beinflussbar als sowie Ältere. All das sind wissenschaftliche Fakten. Und auch Gaw rechtlich ist eine Absenkung des Wahlalters nach EinschätGesetz zung mehrerer Jurist*innen problemlos umsetzbar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank

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