Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Heinz. Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst bin ich dem Hessischen Landtag sehr dankbar, dass sowohl in der ersten Lesung als auch in der Ausschussberatung, als auch heute deutlich geworden ist, dass der Vorschlag auf breite Zustimmung zu stoßen scheint. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns über die wesentlichen Grundzüge des Vorhabens einig sind. Das sind zum einen eine Stärkung des Jugendmedienschutzes und auch die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit den vorliegenden Staatsverträgen können wir unsere Mediensysteme in diesen wichtigen Bereichen zukunftsgerichtet aufstellen. Ich möchte nicht in die Einzelheiten einsteigen, sondern auf die dahinterliegende Motivation zu sprechen kommen. Das klang heute schon breit an. Es geht uns um eine Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Die Beiträge, die wir eben gehört haben, haben sich in Teilen nur durch Nuancen unterschieden. Ich möchte aber, weil das unter anderem auch beim Kollegen anklang, eine geringfügige Korrektur anbringen. Die Verantwortung der Eltern allein wird in dieser digitalen und medialen Welt von heute nicht ausreichen. Wir setzen natürlich vor allem weiterhin auf die Verantwortung der Eltern, auf den Willen der Eltern und auf das Erziehungsrecht der Eltern. Aber in der heutigen digitalen Welt mit all ihren Möglichkeiten bedarf es doch weiter gehender Maßnahmen zum Schutz der Minderjährigen. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Kinder und Jugendlichen auch im digitalen Raum zu schützen. Deshalb ist die vorliegende Anpassung des Jugendmedienschutzes auch im Hinblick auf das veränderte Mediennutzungsverhalten ein ganz wichtiger Schritt. Wir wollen die Eltern insbesondere dabei unterstützen, in einfacher Weise im Betriebssystem eine altersgerechte Mediennutzung für ihre Kinder, vor allem auch bei den Smartphones, die leider allgegenwärtig sind, aktivieren zu können. Des Weiteren werden wir die Aufsicht beim Jugendmedienschutz stärken. Dass unsere Kinder und Jugendlichen mit altersgerechten Inhalten aufwachsen, ist für deren Entwicklung und somit letztlich auch für unsere Gesellschaft und unser Miteinander von morgen essenziell. Ich komme zur zweiten Säule des Pakets, das Ihnen vorliegt. Ich komme zu dem ganz wesentlichen Inhalt. Es geht uns darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Zukunft zu bringen und weiterzuentwickeln. Wir können froh sein, den Hessischen Rundfunk zu haben. Er ist ein landesweit tätiger öffentlicher Rundfunk für unser Land Hessen. Wir können aber genauso froh sein, dass wir private Zeitungen haben, privates Fernsehen und privaten Rundfunk in unserem Land haben. Die Interessen all dieser Akteure in dieser bunten und vielfältigen Medienlandschaft gilt es immer wieder in einen gerechten und schonenden Einklang miteinander zu bringen. Das ist schon angeklungen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einer Krise. Der Vertrauensverlust macht sich bemerkbar. Dennoch übernimmt der öffentlichrechtliche Rundfunk nach wie vor eine zentrale Aufgabe für die Demokratie, nämlich das seriöse Informieren. Deshalb soll er mit dem Reformstaatsvertrag zukunftsfest gemacht werden. Ich möchte einige Schlagworte in der Kürze der Zeit nennen, die zu den wesentlichen Inhalten der Reform zählen. Das sind die Bündelung und die Reduzierung der linearen Spartenprogramme sowie der Hörfunkwellen. Das klang eben schon vielfach an. Da geht es um den Abbau der Mehrfachstrukturen, insbesondere im administrativen und technischen Bereich, durch Kooperationen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie mit Privaten mit der Einführung eines Federführungsprinzips in der ARD. Ich komme zu einem Thema, das im vergangenen Jahr zu Recht breit diskutiert wurde. Da war der Hessische Rundfunk vorbildlich. Da geht es um die Begrenzung der Spitzengehälter. Es geht aber auch um eine Deckelung der Rechte für Sportübertragungen. Das hat zu Recht viele Bürgerinnen und Bürger aufgeregt. Es geht auch um die Einführung eines Medienrates, der als externes Expertengremium die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überprüfen soll. Über all das und über noch viel mehr werden die Mitglieder des Hauptausschusses voraussichtlich im Herbst dieses Jahres intensiv mit den Vertreterinnen und Vertretern der Rundfunkanstalten diskutieren. Auch das klang eben schon im Redebeitrag des Kollegen Frömmrich zu Recht an. Ich möchte die dritte Säule noch kurz erwähnen. Das ist die Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Der Vollständigkeit halber will ich das hier genannt haben. Zum Abschluss möchte ich noch einen kurzen Ausblick geben. Die Regelungen des Reformstaatsvertrags bedürfen in Teilen einer landesrechtlichen Umsetzung. Daher wird im nächsten Jahr eine Novelle des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk zu beraten sein. Natürlich wird die Anpassung des Medienrechts an neueste technische Entwicklungen nie ganz abgeschlossen sein. Deswegen werden in den nächsten Monaten vermutlich weitere Reformvorschläge auf Sie zukommen. Auch dann werden diese Entwürfe der Medienänderungsstaatsverträge dem Hessischen Landtag im Wege der Vorunterrichtung zugeleitet werden. Die Landesregierung wird das bewährte Verfahren fortsetzen. Abschließend darf ich Sie um Zustimmung bitten. Eingangs hatte ich gesagt, es zeichne sich erfreulicherweise eine breite Zustimmung ab. Ich möchte Sie bitten, die Zustimmung gleich zu gewähren, damit wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk so weiterentwickeln können, dass er weiterhin seine Aufgaben wahrnehmen kann und darf. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
