Dirk Bamberger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir besprechen heute zwei Staatsverträge, die zu beschließen sind bzw. bereits unterschrieben sind und von uns zu legitimieren sind. Wir haben im Hauptausschuss darüber gesprochen, dass die Systematik für uns als Parlamente ein bisschen schwierig ist, weil am Ende die Beteiligungsmöglichkeiten der Parlamente in dieser Struktur, in dieser Vorgehensweise eingeschränkt sind. Doch beschließen wir heute etwas, was richtungsweisend und wichtig ist – wichtig nicht nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für die medienpolitischen Themen an sich, sondern weil diese Themen wichtig für die Stabilität unserer Demokratie sind. Um nicht weniger geht es vor allem bei dem Reformstaatsvertrag. Ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht immer wieder in der Kritik, mal zu Recht, mal zu Unrecht. Viel Kritik macht sich an Inhalten fest. Die Inhalte gefallen nicht jedem. Die gefallen manchmal mir nicht. Sie gefallen manchmal vielleicht den GRÜNEN nicht, und sie gefallen in der Regel der AfD nie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem glaube ich, dass wir gerade mit diesem Reformstaatsvertrag auf einem sehr guten Weg sind. Ich möchte meinen Schwerpunkt auf den siebten Reformstaatsvertrag legen. Es geht in erster Linie um Strukturen, es geht um die Kosten, die aus dem Ruder zu laufen scheinen, und natürlich geht es auch um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich bin froh, dass wir Schritt für Schritt vorankommen und nicht nur darüber reden, dass Verbesserungen notwendig sind, sondern dass wir uns auch vehement für diese einsetzen und sie mit diesem Staatsvertrag auch voranbringen. Ich bin ehrlich: Es ist schade, dass es eines gewissen politischen Drucks in Richtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf und dass wir manchmal so ins Detail gehen müssen, weil in der Vergangenheit nicht alle Möglichkeiten von allen Verantwortlichen genutzt wurden. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die sinkende Akzeptanz der Beiträge waren und sind schon immer nicht zu übersehen und nicht immer zu überhören. Der Hessische Rundfunk mit Florian Hager an der Spitze ist – wie ich das so einschätze – führend bei der Fragestellung der Reformbereitschaft im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eines muss aber klar sein bei all unseren Diskussionen, bei all der Kritik an all den anderen Rundfunkanstalten: Wir stehen ganz eindeutig hinter dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Wir setzen uns maßgeblich dafür ein, dass er erhalten bleibt und die nötigen Mittel zur Verfügung hat, um Verbesserungen durchzusetzen. Aber nun sind die Anstalten am Zug. Sie müssen für die Einsparungen sorgen, die vorgesehen sind. Da es nicht ausgereicht hat, Möglichkeiten zur Einsparung zu schaffen, müssen wir diese Verschlankung mit diesem Reformstaatsvertrag nun auch verpflichtend durchführen. Ich möchte auf wenige wichtige Änderungen eingehen, die aus meiner Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion für diesen Staatsvertrag wesentlich sind. Der Auftrag wird quantitativ – Jürgen Frömmrich ist gerade darauf eingegangen – begrenzt. Das heißt, dass die Zahl der Spartenprogramme und der Hörfunkkanäle reduziert werden soll. Das wird staatsvertraglich vorgegeben. Künftig sollen ARD und ZDF zwei Programme mit dem Schwerpunkt auf Information, Bildung und Dokumentation sowie drei Programme mit dem Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen anbieten. Das ist eine Konzentration, das stimmt. Aber ich bin mir sicher, dass diese Konzentration nicht zulasten der Qualität gehen wird. Da schätze ich unsere Anstalten im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortungsvoll und auch reformwillig genug ein, dass sie in der Lage sind, diesen Konzentrationsprozess auch entschieden anzugehen, ohne dabei die Qualität infrage zu stellen. Aktuell unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Fernsehbereich zehn Sparten- und Partnerkanäle: ARD one, ZDFneo, funk, KiKA, tagesschau24, ARD alpha, ZDFinfo, Phoenix, 3sat und arte. Ab 2027 fallen drei Kanäle weg. Spätestens ab dem Jahr 2033 – das ist ein wichtiger Punkt – sollen die verbleibenden Programme in reine Onlineangebote überführt werden. 3sat und arte bleiben erhalten. Die Inhalte von 3sat werden perspektivisch in arte sowie in das Hauptprogramm von ARD und ZDF überführt werden.
