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Dr. Daniela Sommer

10.09.2025 Sitzungen 21/46

Nun erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Heinz, bitte sehr. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Frau Präsidentin! Zum einen möchte ich mich zunächst einmal dafür bedanken, wie der Kollege Müller das eben auch schon hat anklingen lassen, dass offenbar die Artikel 1 bis 10 des Gesetzentwurfs der Landesregierung derart unstreitig waren, dass es dazu im Rechtsausschuss nur eine ganz kurze Aussprache gegeben hat. Wir haben dem Ausschuss die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt. Nach sehr kurzer Beratung war dann klar, dass die Gesetze, Artikel 1 bis 10, die jeweils von den Ressorts fachlich vertreten wurden, unverändert so beschlossen und verlängert werden können. Das hat zumindest die Mehrheit so beschlossen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und betonen, da es originär um das Sammelgesetz der Landesregierung geht, dass sich dieses Verfahren in den vergangenen Jahren ausdrücklich bewährt hat. Die Scharmützel der Vergangenheit gehören nun auch wirklich der Vergangenheit an. Wir haben ein sehr kluges Verfahren gefunden. Die Aufregung des heutigen Nachmittags dreht sich vor allem um Artikel 11 des Gesetzentwurfs. Ich kann aus der ersten Lesung wiederholen: Es handelt sich um eine punktuelle Klarstellung. Man kann unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie es sich verhält zu der Frage, ob der Präsident des Rechnungshofs Beauftragter sein kann oder nicht. Wir wissen, auch schon bisher waren die Präsidenten des Rechnungshofs Beauftragte der Landesregierung, wenn auch mit einer anderen Aufgabe. Um diese Zweifel auszuräumen, haben wir uns für diese punktuelle Klarstellung entschlossen und sie Ihnen vorgeschlagen. Warum haben wir das getan? Weil der nun schon seit einigen Monaten amtierende Rechnungshofpräsident aus Sicht der Landesregierung eine so überragende Aufgabe als Antisemitismusbeauftragter wahrnimmt, dass es außer jedem Zweifel steht, dass er sie auch künftig wahrnehmen kann. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Diese Aufgabe ist seit dem 7. Oktober 2023 in Deutschland und auch in Hessen leider so notwendig wie nie zuvor. Unser Anliegen ist es selbstverständlich, die beste Person dafür zu finden, die dafür in Betracht kommt. Die beste Person als Antisemitismusbeauftragter – das ist dankenswerterweise von niemandem von Ihnen ernsthaft bestritten worden – ist im Land Hessen Uwe Becker. (Beifall CDU und SPD) Wenn die Debatte über diese Frage der Klarstellung im Rechnungshofgesetz heute nicht mehr ganz so emotional lief wie in der ersten Lesung vor der Sommerpause, dann zeigt das auch, dass die vergangenen zwei Monate gezeigt haben, dass offensichtlich gar kein Problem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe besteht. Das große Ansehen rechtfertigt es, so vorzugehen. Lassen Sie mich noch zwei, drei Sätze zu dem Gesetzentwurf der FDP verlieren. Da werden leider Äpfel mit Birnen verglichen. Sie haben eben gesagt, für andere Fälle gälten andere Regelungen, was Karenzzeiten angeht. Das ist richtig. Aber diese anderen Fälle, die Sie als Referenz angeführt haben, betreffen ausdrücklich Fälle, bei denen ehemalige Mitglieder der Landesregierung für private Auftraggeber, für private Arbeitgeber, also nicht im Interesse des Landes Hessen, tätig werden, wo sie wirtschaftliche Dinge wahrnehmen für Akteure, die möglicherweise auch in einem Vertragsverhältnis mit dem Land Hessen stehen. Hier ist es ausdrücklich so, dass eine Person bestellt wird, die weiterhin im Auftrag des Landes Hessen tätig wird und sein soll. Von daher sind das eine Äpfel und das andere Birnen. Ich würde davor warnen, diese beiden Fälle miteinander zu vergleichen. Uwe Becker bleibt in beiden Funktionen im Dienste des Landes Hessen tätig. Im Übrigen, das klang in der ersten Lesung schon an, wo es um Fragen von möglichen Befangenheiten ging: Die sind immer individuell zu betrachten. Das kann ich Ihnen aus meinem Arbeitsalltag sagen. Diese Fälle haben wir vielfach. Mitglieder des Richterwahlausschusses, die Rechtspolitiker wissen das. Wir haben vielfach auch Juristinnen und Juristen im Dienste des Landes Hessen gehabt, die erst Richterinnen oder Richter waren, dann Beamte wurden und dann wieder in die Justiz zurückkamen. Auch die müssen in ihrem Arbeitsalltag immer prüfen, ob sie irgendeine exekutive Vorbefassung gehabt haben. So ist es auch im Fall dieses Behördenleiters beim nungshof. Da sehe ich keinen grundlegenden qualitativen Unterschied. Dieser Vorwurf aus der ersten Lesung heute nur noch sehr abgeschwächt erhoben. Von daher es zu viel Aufregung um eine Materie, bei der kein zur Aufregung besteht. Das Verfahren beim Sammelgesetz hat sich bewährt. Klarstellung im Rechnungshofgesetz ist richtig. Aus rer Sicht ist der Gesetzentwurf der FDP abzulehnen. besteht keinerlei Regelungsbedarf, und die Vergleiche, dort gezogen wurden, sind schief. Von daher bleibe ich auch hier bei meinem Votum der ersten Lesung und würde mich sehr freuen, wenn Mehrheit im Hessischen Landtag der Position der regierung folgen würde. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗