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René Rock

10.09.2025 Sitzungen 21/46

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schardt-Sauer. – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Hofmann das Wort. Alexander Hofmann (Wiesbaden) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die Wahl von Uwe Becker zum neuen Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs und seine Amtseinführung sind schon einige Monate her, und auch die ersten Wochen der Amtszeit liegen bereits hinter dem neuen Präsidenten. Unser Ministerpräsident und auch der Finanzminister haben es bei der Amtseinführung kurz und klar so zusammengefasst: Mit seinen jahrzehntelangen Erfahrungen auf kommunaler Ebene und auf Landesebene, als Kämmerer der Stadt Frankfurt und als Staatssekretär kennt Uwe Becker die Finanzverwaltung und die Haushaltsführung wie kein anderer und weiß, worauf bei einer Prüfung zu achten ist. – Das waren die Gründe, warum wir Uwe Becker als Präsidenten vorgeschlagen und gewählt haben. Anerkennende Worte über seine Person, wenn auch keine Stimmen bei der Wahl, kam auch von der Opposition. Im Rechnungshof scheint der neue Präsident gut angekommen zu sein: handlungsfähig von Tag eins an, sympathisch und empathisch im Umgang. Wenn man sich im Rechnungshof umhört, hört man nur Gutes. Bei meinem Antrittsbesuch konnte ich mich vorgestern noch einmal von den persönlichen, aber auch von den fachlichen Qualitäten des Präsidenten überzeugen und konnte vor allem sein Amtsverständnis, seine Ideen, seine Vorstellungen kennenlernen. Deshalb sage ich heute ganz klar: Wir als Koalition haben bei dieser Personalie alles richtig gemacht, und ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. (Beifall SPD und CDU) Die Wahl ist bekanntlich um; ich muss nicht weiter Werbung machen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wurde schon sehr viel zur Unabhängigkeit des Rechnungshofs gesagt. Zum einen ging es um die Rolle von Uwe Becker bei kommenden Prüfungen, zum anderen ging es um seine Beauftragung. Diese zwei Punkte sind noch offen, und deshalb gibt es ja auch zwei Gesetzentwürfe: Der eine betrifft die Karenzzeit, der andere die Beauftragung. Zum Thema Karenzzeit habe ich in der ersten Lesung eigentlich alles gesagt. Der Vorschlag der SPD-Fraktion wird das Problem nicht lösen. Ich zitiere mich also selbst. Selbst bei einer 18-monatigen Karenzzeit könnte Uwe Becker theoretisch sein eigenes Handeln überprüfen; denn Prüfungen finden in der Regel über lange Zeiträume statt. Wir würden also, statt Hürden abzubauen, weitere Hürden aufbauen. Für den amtierenden Präsidenten ist der vorgelegte Gesetzentwurf also obsolet. Frau Schardt-Sauer, Sie haben das eben selbst gesagt. Wir könnten uns diese Debatte also sparen. Wir wollten und wollen Kontinuität und Kompetenz ermöglichen. (Beifall SPD) Mit Blick in die Zukunft könnte man aber doch fragen: Soll in Zukunft ein erfahrenes Mitglied der Landesregierung 18 Monate vorher seine Ämter abgeben, bevor er oder sie ein neues Amt antritt, oder soll man 18 Monate warten, bis ein Wunschnachfolger zur Verfügung steht? – Das ist doch alles Käse. Das entspricht nicht der Realität, wie Personalentscheidungen getroffen werden. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber bei einem Minister auch so!) Im Übrigen beträgt die Amtszeit des Rechnungshofpräsidenten zwölf Jahre. Das heißt, da ist genug Zeit für kommende Prüfungen. Jetzt komme ich auf die Position zu sprechen, die Uwe Becker innehat. Er ist Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus. Das ist in der Tat eine herausgehobene Position, aber eben auch eine, in der Uwe Becker in der Vergangenheit seine Expertise unter Beweis gestellt hat und hoch anerkannt ist. Nach der derzeitigen Rechtslage ist es nicht möglich, dass Mitglieder des Rechnungshofs zugleich Beauftragte der Landesregierung sind – obwohl man einschränkend sagen muss – das kann man auf der Webseite der Landesregierung nachlesen –, dass der Rechnungshofpräsident auch Beauftragter der Landesregierung für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist. Aha, es ist also anscheinend doch irgendwie möglich. Wir sorgen mit der Ergänzung des § 15 des Gesetzes über den Rechnungshof durch einen Absatz 4 für eine Klarstellung. Wir tun das – das hat unser Justizminister Christian Heinz in der ersten Lesung zusammengefasst – mithilfe ner punktuellen rechtlichen Präzisierung, und dabei wir auf Ihre Zustimmung. (Beifall SPD und CDU)

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