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Dr. Frank Grobe

AfD 10.09.2025 Sitzungen 21/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Ausland, vor allem in den westlichen Demokratien, reibt man sich verwundert die Augen, was aus dem im einstigen Erfolgsmodell Deutschland binnen zehn Jahren die geworden ist. Die Wirtschaft liegt darnieder, die Kriminaliunser tät ist so hoch wie nie, und die Massenmigration erstickt vorstelalle Bereiche. das von (Beifall Klaus Gagel (AfD) – Unruhe) Nun befindet sich die beste Demokratie Deutschlands im aber freien Fall. Oder, wie es die „Welt“-Redakteurin Fatina VerKeilani ausdrückt: Verbear- „Je stärker die AfD wird, desto ungehemmter greifen die etablierten Parteien zu undemokratischen der Mitteln. ‚Unsere Demokratie‘ heißt: Das Volk darf Verga- uns wählen, aber es soll uns nicht abwählen. Dieses Vorgehen gegen eine nicht verbotene Partei ist zuuns tiefst undemokratisch.“ was (Beifall AfD) Brücke „Es dient nur dem Machterhalt und beschädigt masden siv die Demokratie.“ um auch Das wird nun auf allen Ebenen praktiziert: Sei es, indem man Joachim Paul nicht als Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen zulässt, IhDinge, (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) oder wie hier durch den Gesetzentwurf der vier selbst ernannten „Unsere Demokratie“-Fraktionen, die in die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten und Fraktionen eingreifen wollen. (Beifall AfD) Kommen Sie uns nicht damit, dass es sich nicht um eine Lex AfD handelt. Denn das hat Frau Kollegin Gnadl von der SPD bereits bestätigt, und, das ist auch den Kommentaren der Medien zu entnehmen. (Volker Richter (AfD): So ist das!) Wir sagen Ihnen eines: Mit diesen unlauteren Mitteln und Verfahrenskniffen werden Sie scheitern – scheitern, weil die Bürger von Ihren Winkelzügen die Nase voll haben, (Beifall AfD) scheitern, weil Ihr Gesetzentwurf aus vielerlei Gründen nicht verfassungskonform ist, und scheitern, weil die Fraktion und unsere Mitarbeiter alle auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. (Beifall AfD) Wir haben daher die Initiative ergriffen, sind Ihnen zuvorgekommen (Beifall AfD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum regen Sie sich dann so auf?) und haben Ihnen einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie haben den Gesetzesvorschlag der Landtagspräsidentin (Zurufe Lisa Gnadl (SPD) und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) fast 1 : 1 übernommen. Hier stellt sich uns die Frage, ob Frau Präsidentin Wallmann überhaupt ein Gesetzgebungsinitiativrecht zukommt. Denn Artikel 117 der Hessischen Verfassung sagt, streng genommen, etwas ganz anderes aus. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wovor haben Sie denn Angst?) Ich darf zitieren: „Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, aus der Mitte des Landtags oder durch Volksbegehren eingebracht.“ (Lisa Gnadl (SPD): Aber die Landtagspräsidentin ist Abgeordnete dieses Hauses!) Das heißt, dass die Landtagspräsidentin gerade kein Gesetzgebungsinitiativrecht besitzt, sondern nur Adressatin ist. Natürlich könnte man anführen, (Lisa Gnadl (SPD): Welche Rede halten Sie denn da eigentlich? Aus welchem Bundesland?) dass es zu ihren Amtspflichten gehört, Recht und Gesetz zu wahren und zu beachten. Dann aber läge ein Verstoß gegen diese Amtspflicht zum rechtmäßigen Verhalten vor. (Beifall AfD – Lisa Gnadl (SPD): Von wem haben Sie denn diese Rede zugeschickt bekommen?) Denn es könnte eine mögliche unzulässige Einflussnahme auf den Inhalt der parlamentarischen Arbeit gegeben sein. Zumal Frau Landtagspräsidentin den Fraktionen einen fertigen Gesetzentwurf präsentierte, welcher von ihr – unter Nutzung amtlicher Mittel – ausgearbeitet worden ist. Sie wirkte also darauf hin, dass ihr Anliegen zum Beratungsgegenstand im Parlament gemacht wurde. Das könnte man als Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip ansehen, (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr Gesetz haben Sie ganz allein geschrieben? – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) was dann insbesondere auch für ihre damit verbundenen öffentlichen Auftritte gilt; (Beifall AfD) so unter anderem bei der eiligst einberufenen Pressekonferenz am 12. August. Diese wäre aber nur dann rechtmäßig gewesen, wenn sie sich im Rahmen ihres Aufgabenbereichs bewegt hätte. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Sie müssen aber ganz schön Angst haben!) Ein kleines Schmankerl am Rande: Die AfD erhielt den Gesetzentwurf erst nach der Pressekonferenz. Dieser schien im Outlook-Ausgangsfach der Präsidentin hängen geblieben zu sein. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ei, ei, ei!) Kommen wir nun zu dem unseres Erachtens vollkommen nicht verfassungskonformen Gesetzentwurf der „Unsere Demokratie“-Fraktionen. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Da zittert ja einer!) Beginnen wir mit dem Kernproblem Ihres Entwurfs: Die Maßnahmen betreffen neben dem freien Mandat des Abgeordneten die Fraktionsautonomie und vor allem die Mitarbeiter. Gerade Letztere dürften in ihrem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und – so auch bei einer möglichen Kündigung – in ihrer Berufsfreiheit betroffen sein. Haben Sie das bedacht? – Sicher nicht. Indem man für intensive Grundrechtseingriffe nicht mehr belegbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit, sondern eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aufgrund von Vermutungen oder Verdächtigungen (Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) – völlig subjektive Einschätzungen einer dem Innenminister unterstellten Behörde, dem Verfassungsschutz – heranzieht, scheint ein inakzeptabler Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung vorzuliegen. Zumal die Frage im Raum steht, ob die Daten des Verfassungsschutzes überhaupt rechtskonform gesammelt und inhaltlich richtig sind. (Zurufe CDU: Oh, oh, oh!) Hinzu kommt, dass es sich nur um Werturteile handelt – nicht mehr. Vielmehr sollen sich die Präsidentin und die Vizepräsidenten in Ihrem Entwurf nahezu blind auf die Auskunft des Verfassungsschutzes stützen. (Volker Richter (AfD): So ist das!) Dass die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes nicht immer vor Gericht Bestand hat, zeigen einige Urteile. Dass dadurch Mitarbeiter ohne jeden belastbaren Beleg der Öffentlichkeit diskreditiert und ohne konkreten grund intensiven Grundrechtseingriffen ausgesetzt scheint unseren Musterdemokraten egal zu sein. (Beifall AfD) Denn dies läuft letztlich auf ein Berufsverbot hinaus; das wollten in der letzten Legislaturperiode eigentlich nicht mehr. Aber wenn es um Konservative geht, drückt man halt ein Auge zu. Hier kommen wir zum nächsten Problem; denn seit verweigern Sie uns einen Vizepräsidenten. Sie können aber heute Abend eines Besseren belehren, (Beifall AfD) indem Sie unseren untadeligen Kollegen Olaf Schwaier zum Vizepräsidenten wählen. Aber sicher kommen wieder mit Ihrer Standardausrede. Dabei müsste bei Entscheidung, wer künftig von den Mitarbeitern den tag betreten darf und wer weiterhin ein Gehalt erhält, der AfD ein Mitspracherecht zukommen. (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): en Sie doch mal in den Bundestag!) Aber das ist ja nicht in Ihrem Sinne. Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Gesetzentwurf taucht zehnmal der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit auf. (Zuruf: Ganz genau!) Das ist nicht klar definiert (Lachen und Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) – Nein. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!) Der Begriff ist nicht klar definiert. Das hat selbst Bundesverfassungsgericht eingeräumt. Es ist daher unverständlich, wie man daraus negative Folgen für beiter ableiten kann. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Dann chen Sie auch gar nichts zu befürchten!) Es bedarf also milderer Maßnahmen, und die finden unserem Gesetzentwurf. (Zurufe) Unser Entwurf hat die Sicherheit im Landtag im Bei Ihrem stehen die Kontrolle und Einschränkung Arbeit der Fraktionen im Vordergrund, indem Sie Wert auf legen, diesen die Mittel zu entziehen. Unser greift in die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern nur weit ein, wie es für die Gewährleistung von Sicherheit Landtag höchstens erforderlich ist. Ihrer dagegen stellt Mitarbeiter unter einen Generalverdacht. Zudem Sie für Sicherheitsfragen völlig irrelevante Umstände leuchten. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Hose voll, riecht nicht gut! – Zuruf Gnadl (SPD)) Unser Entwurf zieht für die Bewertung eines etwaigen Sicherheitsrisikos tatsächlich relevante Eintragungen 90 Tagessätze innerhalb der Verjährungsfristen des in deszentralregistergesetzes heran, während Ihrer jede vorRechts- sätzliche Straftat heranziehen will. Es bleibt völlig offen, werden, warum. Da wir voraussichtlich auch weiterhin keinen Vizepräsidenten erhalten werden, muss Waffengleichheit hergestellt werden. und alle (Unruhe) dann Daher darf nicht das Präsidium, sondern nur noch die Präsidentin alleine entscheiden. Denn diese trägt dann als Jahren Einzige alleine die politische Verantwortung für etwaige uns missbräuchliche Fehlentscheidungen. (Ingo Schon (CDU): Sind Sie nicht mehr im Präsidium?) Alles in allem muss ich sagen, dass mit dem Gesetzentwurf Sie der „Unsere Demokratie“-Fraktionen weiter die Axt der (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Was?) Landauch an die Demokratie gelegt wird. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) Schau- (CDU): Oh!) Wir werden mit großer Sicherheit ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof einreichen, sollte Ihr Gesetzentwurf angenommen werden. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist das gute Recht in einer Demokratie!) Damit Sie die Schwächen Ihres rechtswidrigen Gesetzentwurfs verstehen, beantragen wir eine Anhörung. – Vielen Dank. (Lebhafter Beifall AfD)

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